Eppstein
Median
160 €/m²
Richtwertzonen
67
Stichtag
01.01.2024
Der amtliche Bodenrichtwert in Eppstein beträgt im Median 160 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind 42,9 % weniger als der Landkreismedian.
67 Bodenrichtwertzonen ergeben in Eppstein einen Median von 160 €/m²; das sind 42,9 % günstiger als der Landkreis Main-Taunus-Kreis.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 67 | BORIS |
| Median | 160 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 280 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Eppstein belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Main-Taunus-Kreis Rang 10 von 12.
Über alle Richtwertzonen in Eppstein hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 160 €/m², Spanne 1–650 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 67 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
3 €/m²
Median
160 €/m²
Perzentil 75
475 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Eppstein gemeinsam.
Wohnen
25
Richtwertzonen
Acker
13
Richtwertzonen
Wald
13
Richtwertzonen
Mischnutzung
8
Richtwertzonen
Gewerbe
6
Richtwertzonen
Sonder
2
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Main-Taunus-Kreis reichen die Bodenrichtwerte von 290 €/m² bis 700 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Sulzbach (Taunus) | 700 €/m² | 31 | 01.01.2024 |
| Bad Soden am Taunus | 540 €/m² | 69 | 01.01.2024 |
| Schwalbach am Taunus | 310 €/m² | 29 | 01.01.2024 |
| Kriftel | 290 €/m² | 22 | 01.01.2024 |
In Eppstein sind die Bodenrichtwerte auf 01.01.2024 datiert; Quelle ist der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
In Eppstein ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
In Eppstein weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 160 €/m² aus, gestützt auf 67 Richtwertzonen (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024, Stichtag 01.01.2024).
Die Auswertung in Eppstein stützt sich auf 67 Richtwertzonen.
Beim Median-Bodenrichtwert in Eppstein zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Main-Taunus-Kreis (280 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Eppstein bei 160 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Eppstein auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Eppstein orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Eppstein muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Eppstein; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Eppstein
Median
160 €/m²
Richtwertzonen
67
Landkreis-Median
280 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten