Kriftel
Median
290 €/m²
Richtwertzonen
22
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Kriftel bewegen sich mit einem Median von 290 €/m² auf Kreisniveau (Stichtag 01.01.2024).
22 Bodenrichtwertzonen ergeben in Kriftel einen Median von 290 €/m² — nahe am Landkreismedian.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 22 | BORIS |
| Median | 290 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 280 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Die Einordnung in Kriftel im Landkreis Main-Taunus-Kreis: Rang 4 von 12 nach Median-Bodenrichtwert.
Über alle Richtwertzonen in Kriftel hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 290 €/m², Spanne 1–840 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 22 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
113 €/m²
Median
290 €/m²
Perzentil 75
748 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Kriftel gemeinsam.
Wohnen
6
Richtwertzonen
Gewerbe
6
Richtwertzonen
Mischnutzung
4
Richtwertzonen
Acker
2
Richtwertzonen
Wald
2
Richtwertzonen
Sonder
2
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Main-Taunus-Kreis reichen die Bodenrichtwerte von 280 €/m² bis 700 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Sulzbach (Taunus) | 700 €/m² | 31 | 01.01.2024 |
| Bad Soden am Taunus | 540 €/m² | 69 | 01.01.2024 |
| Schwalbach am Taunus | 310 €/m² | 29 | 01.01.2024 |
| Eschborn | 280 €/m² | 43 | 01.01.2024 |
In Kriftel sind die Bodenrichtwerte auf 01.01.2024 datiert; Quelle ist der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Kriftel setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
In Kriftel weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 290 €/m² aus, gestützt auf 22 Richtwertzonen (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024, Stichtag 01.01.2024).
In Kriftel sind 22 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 290 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Kriftel beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Kriftel und der Landkreis Main-Taunus-Kreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 290 €/m² gegenüber 280 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Kriftel auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Kriftel orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Kriftel muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Kriftel; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
In Kriftel stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2024; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Kriftel
Median
290 €/m²
Richtwertzonen
22
Landkreis-Median
280 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten