Grimma
Median
30 €/m²
Richtwertzonen
71
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Grimma liegen mit einem Median von 30 €/m² aus 71 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenBodenrichtwerte in Grimma reichen von 5 bis 100 €/m², der Median liegt bei 30 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom Gutachterausschüsse Sachsen; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.boris.sachsen.de/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 71 | BORIS |
| Median | 30 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 40 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Leipzig liegt Grimma auf Position 21 der 30 Gemeinden. Median 30 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Grimma reicht von 5 €/m² bis 100 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 20 und 53 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 71 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
5 €/m²
Perzentil 25
20 €/m²
Median
30 €/m²
Perzentil 75
53 €/m²
Grimma bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.
Mischnutzung
33
Richtwertzonen
Gewerbe
17
Richtwertzonen
Wohnen
13
Richtwertzonen
Sonder
8
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Grimma streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 93 und 250 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Markkleeberg | 250 €/m² | 27 | 01.01.2024 |
| Großpösna | 140 €/m² | 16 | 01.01.2024 |
| Borsdorf | 95 €/m² | 13 | 01.01.2024 |
| Markranstädt | 93 €/m² | 34 | 01.01.2024 |
Datenstand in Grimma: Stichtag 01.01.2024, Lizenzhinweis restricted. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Für Grimma liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2024) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Grimma 30 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.boris.sachsen.de/.
Die Auswertung in Grimma stützt sich auf 71 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Grimma beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Grimma liegt bei 30 €/m², der Median des Landkreises Leipzig bei 40 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Grimma auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Grimma orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Grimma muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Grimma; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Grimma
Median
30 €/m²
Richtwertzonen
71
Landkreis-Median
40 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten