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Gemeinde · Landkreis Bautzen Bautzen · Sachsen

Bodenrichtwert Königswartha / Rakecy

Der Median für Bauland in Mischnutzung in Königswartha / Rakecy beträgt 23 €/m² aus 5 Richtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026. Bauland in Mischnutzung bezeichnet hier die BORIS-Kategorie „Mischnutzung“. Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Der ausgewiesene Wert bezieht sich auf diese Kategorie und nicht auf den Median über alle Nutzungsarten.

So lesen Sie den Wert. Die Leitkennzahl bezieht sich auf Bauland in Mischnutzung; der Median über alle Nutzungsarten bleibt eine separate Vergleichsgröße.
Kennzahlen

Bauland in Mischnutzung

23 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

47 von 57

Median

18 €/m²

Zonen

7

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

In Königswartha / Rakecy stützt sich die Auswertung auf eine Zonenzahl von 5. Der Median-Bodenrichtwert liegt bei 23 €/m².

Diese Kennzahlen beziehen sich auf Bauland in Mischnutzung.

Minimum

18 €/m²

25 %-Quantil

18 €/m²

Median

23 €/m²

75 %-Quantil

34 €/m²

Maximum

34 €/m²

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 7 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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Nutzungsarten in Königswartha / Rakecy

In Königswartha / Rakecy kommen Mischnutzungszonen auf 71,4 % der Richtwertzonen.

Mischnutzung5 Zonen · 71,4 %23 €/m²
Gewerbe2 Zonen · 28,6 %7,5 €/m²
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Entwicklung nach Stichtag

Vom Stichtag 2012 (8 €/m²) bis 2026 (18 €/m²) ist der Median-Bodenrichtwert in Königswartha / Rakecy gestiegen. Verglichen werden der älteste und der jüngste Stichtag der Auswertung, nicht jedes Jahr dazwischen.

Median-Bodenrichtwert in Königswartha / Rakecy je Stichtagsjahr
01530 €201220152018202020232026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2012: Median 8 €/m² · p25 5 €/m² · p75 19 €/m² · 18 Zonen2014: Median 10 €/m² · p25 5 €/m² · p75 20 €/m² · 18 Zonen2016: Median 9 €/m² · p25 6 €/m² · p75 21 €/m² · 31 Zonen2018: Median 9 €/m² · p25 6 €/m² · p75 21 €/m² · 31 Zonen2020: Median 9 €/m² · p25 8 €/m² · p75 20 €/m² · 26 Zonen2022: Median 15 €/m² · p25 10 €/m² · p75 18 €/m² · 33 Zonen2024: Median 15 €/m² · p25 12 €/m² · p75 25 €/m² · 7 Zonen2026: Median 18 €/m² · p25 13 €/m² · p75 29 €/m² · 7 Zonen8 €/m²18 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 7–33 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Bodenrichtwerte in Königswartha / Rakecy werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis Nachnutzung nur mit Genehmigung der Quelle gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.

Karte

Richtwertzone für Königswartha / Rakecy am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 7 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Zonen
7 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Königswartha / Rakecy

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Königswartha / Rakecy

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Bauland in Mischnutzung in dieser Gemeinde.

Bundesmodell SN

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
410 %
Beispiel für 500 m² Bauland in Mischnutzung
≈ 15 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Bauland in Mischnutzung
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Häufige Fragen zu Königswartha / Rakecy

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Königswartha / Rakecy

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Königswartha / Rakecy?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Königswartha / Rakecy beträgt 18 €/m² bei 7 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Königswartha / Rakecy?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Königswartha / Rakecy stützt sich auf eine Zonenzahl von 7.

Welche Nutzungsart ist in Königswartha / Rakecy am häufigsten vertreten?

Am häufigsten sind in Königswartha / Rakecy Richtwertzonen der Nutzungsart Mischnutzung. Der ausgewiesene Median fasst alle Nutzungsarten zusammen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Königswartha / Rakecy einzuordnen?

Königswartha / Rakecy und der Landkreis Bautzen unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 18 €/m² gegenüber 29 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Königswartha / Rakecy aus?

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Königswartha / Rakecy auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

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Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Mischnutzung. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen.

Bodenrichtwerte in Sachsen im Überblick · Quellen und Lizenzen

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