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Steina

Median

55 €/m²

Richtwertzonen

2

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Steina

In Steina weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen 2 Richtwertzonen mit einem Median von 55 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.boris.sachsen.de/.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2024

Der Bodenrichtwert-Überblick in Steina bündelt 2 Zonen mit einem Median von 55 €/m² und einer Spanne von 52 bis 58 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Sachsen; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.boris.sachsen.de/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen2BORIS
Median55 €/m²BORIS
Landkreis-Median25 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Die Einordnung in Steina im Landkreis Bautzen: Rang 6 von 57 nach Median-Bodenrichtwert.

Datenstand und Quellenhinweis

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Steina stammt vom Gutachterausschüsse Sachsen zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet restricted; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/.

In Steina ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Steina

Welche Bodenrichtwert-Werte liegen für Steina vor?+

Für Steina liegen 2 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Steina

Median

55 €/m²

Richtwertzonen

2

Landkreis-Median

25 €/m²

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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