Brühl
Median
555 €/m²
Richtwertzonen
64
Stichtag
01.01.2026
In Brühl prägt Spitzenniveau: 555 €/m² im Median (Stichtag 01.01.2026), 63,2 % über dem Median im Landkreis Rhein-Erft-Kreis.
64 Bodenrichtwertzonen ergeben in Brühl einen Median von 555 €/m². Aufschlag zum Landkreismedian: 63,2 %.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 64 | BORIS |
| Median | 555 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 340 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Brühl belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Rhein-Erft-Kreis Rang 2 von 10.
Innerhalb von Brühl streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 555 €/m², 25er-Perzentil 485 €/m², 75er-Perzentil 590 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 64 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
30 €/m²
Perzentil 25
485 €/m²
Median
555 €/m²
Perzentil 75
590 €/m²
Brühl ist eine wohnbaulich geprägte Gemeinde; 79,7 % der Richtwertzonen sind Wohnnutzung.
Wohnen
51
Richtwertzonen
Mischnutzung
8
Richtwertzonen
Sonder
4
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Rhein-Erft-Kreis reichen die Bodenrichtwerte von 375 €/m² bis 605 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
In Brühl sind die Bodenrichtwerte auf 01.01.2026 datiert; Quelle ist der Geobasis Nordrhein-Westfalen / Open.NRW, Bodenrichtwerte Nordrhein-Westfalen.
In Brühl ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Geobasis Nordrhein-Westfalen / Open.NRW, Bodenrichtwerte Nordrhein-Westfalen
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Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Brühl liegt bei 555 €/m² (Stichtag 01.01.2026); Spannweite zwischen 30 und 900 €/m².
In Brühl sind 64 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 555 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Brühl beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Brühl und der Landkreis Rhein-Erft-Kreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 555 €/m² gegenüber 340 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Brühl auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Brühl orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Brühl muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Brühl; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Nordrhein-Westfalen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Brühl
Median
555 €/m²
Richtwertzonen
64
Landkreis-Median
340 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
Geobasis Nordrhein-Westfalen / Open.NRW, Bodenrichtwerte Nordrhein-Westfalen
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