Lietzen
Median
12 €/m²
Richtwertzonen
6
Stichtag
01.01.2026
Mit einem Bodenrichtwert von 12 €/m² rangiert Lietzen unter dem Median im Landkreis Märkisch-Oderland (Stichtag 01.01.2026).
Aus 6 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Lietzen ein Median von 12 €/m². Differenz zum Landkreismedian: 23,3 %.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 6 | BORIS |
| Median | 12 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 15 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Lietzen belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Märkisch-Oderland Rang 26 von 45.
Bei 6 Bodenrichtwertzonen in Lietzen bleibt die Verteilung kompakt: Median 12 €/m², 25er-Perzentil 6 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 6 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
5 €/m²
Perzentil 25
6 €/m²
Median
12 €/m²
Perzentil 75
15 €/m²
In Lietzen überwiegt Mischnutzung mit 66,7 %; der Median fasst die gemischt genutzten Zonen zusammen mit den übrigen Kategorien des Datensatzes.
Mischnutzung
4
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Sonder
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Lietzen die Bodenrichtwert-Spannweite von 250 bis 290 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Neuenhagen bei Berlin | 290 €/m² | 11 | 01.01.2026 |
| Rüdersdorf bei Berlin | 260 €/m² | 28 | 01.01.2026 |
| Hoppegarten | 250 €/m² | 27 | 01.01.2026 |
| Petershagen/Eggersdorf | 250 €/m² | 15 | 01.01.2026 |
Lietzen weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2026 aus, herausgegeben vom GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Lietzen setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Lagewert je Quadratmeter beträgt in Lietzen im Median 12 €/m². Stichtag: 01.01.2026.
In Lietzen sind 6 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 12 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Lietzen weist Mischnutzung als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Lietzen und der Landkreis Märkisch-Oderland unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 12 €/m² gegenüber 15 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Lietzen auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Lietzen orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Lietzen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Lietzen; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Brandenburg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Lietzen stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Lietzen
Median
12 €/m²
Richtwertzonen
6
Landkreis-Median
15 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten