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grundradar
Datenjahr 2025Stichtag 30.06.2025Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz in der Stadt Dresden

Der kommunale Hebesatz B beträgt in der Stadt Dresden im Datenjahr 2025 400 %. Er liegt 1 Prozentpunkt unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen von 401 %. Der Hebesatz B ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer, sondern der Faktor auf den Grundsteuermessbetrag. Ihre Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid; nutzen Sie dafür den Rechner.

Gegenüber Land
−1 Pp.
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen: 401 %
Rang
9 von 13
Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen, nach Hebesatz B
Gegenüber Modellfamilie
−65 Pp.
Median in den Ländern mit Bundesmodell: 465 %
Nachbarkreis
±0 Pp.
Bautzen: 400 %
01 / 9Überblick

Wie hoch ist der Hebesatz in der Stadt Dresden?

Destatis meldet in der Stadt Dresden 2025 für die Grundsteuer B 400 % (Stichtag 30.06.2025). Das ist der kommunale Hebesatz der kreisfreien Stadt. Für den Zahlbetrag brauchen Sie zusätzlich den Grundsteuermessbetrag aus dem amtlichen Bescheid; ein Kreis-Median spielt bei dieser Stadt keine Rolle.

Wie hoch sind die Hebesätze in Dresden?

Dresden ist eine kreisfreie Stadt und setzt ihre Hebesätze eigenständig. Ohne Landkreis-Umland gibt es keine Spanne über mehrere Gemeinden.

Grundsteuer B
400 %
Grundsteuer A
280 %
Grundsteuer C
nicht erhoben
Gewerbesteuer
450 %

Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke, A für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Grundsteuer C ist eine kommunale Option seit 2025.

Wie steht in der Stadt Dresden im Landesvergleich da?

Der von Destatis veröffentlichte Hebesatz B beträgt in der Stadt Dresden im Datenjahr 2025 400 %. Er liegt 1 Prozentpunkt unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen (401 %) und 65 Prozentpunkte unter dem Median in den Ländern mit Bundesmodell (465 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B je Kreis und kreisfreier Stadt in Sachsen · %
Landesmedian 401
  1. Chemnitz, Stadt493
  2. Leipzig, Stadt450
  3. Vogtlandkreis428
  4. Görlitz425
  5. Erzgebirgskreis420
  6. Mittelsachsen420
  7. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge405
  8. Bautzen400
  9. Dresden, Stadt400
  10. Nordsachsen399
  11. Meißen389
  12. Leipzig385
  13. Zwickau385

Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 400 %. Grundsteuer berechnen

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Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?

Die aufgeführten Gebiete in Sachsen haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe. Bei einer kreisfreien Stadt steht in der Spalte kein Median, sondern ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.

Gebiete in Sachsen mit ähnlichem Hebesatz B
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge405 %Median36+5 Pp.
Bautzen400 %Median57±0 Pp.
Nordsachsen399 %Median30−1 Pp.
Meißen389 %Median28−11 Pp.
Leipzig385 %Median30−15 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?

Von Destatis veröffentlichter Hebesatz B in der Stadt Dresden je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

Hebesatz B in der Stadt Dresden je Datenjahr
3004005006007002019202020212022202320242025Reform 2025Reform 20252019: 635 %2020: 635 %2021: 635 %2022: 635 %2023: 635 %2024: 635 %2025: 400 %635400

Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.

Welches Bewertungsmodell gilt hier?

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 1 SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz; abweichende Steuermesszahlen Wohn/Nichtwohn von § 15 GrStG); § 25 GrStG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Womit rechnen und prüfen Sie weiter?

Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.

Häufige Fragen zum Hebesatz in der Stadt Dresden

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in der Stadt Dresden?

Der Hebesatz für Grundsteuer B in der Stadt Dresden liegt bei 400 % (Datenjahr 2025, Quelle Destatis).

Warum gibt es keine Landkreis-Spanne?

Dresden ist eine kreisfreie Stadt. Es gibt genau einen kommunalen Hebesatz und damit keine Streuung über mehrere Gemeinden wie in einem Landkreis.

Wie vergleicht sich Dresden mit dem Bundesland?

Dresden beschließt einen eigenen Hebesatz B. Grundradar vergleicht ihn mit dem Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuermessbescheid. Den Hebesatz B des Steuerjahres finden Sie in der Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Sachsen wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

Kennzahl
Von Destatis veröffentlichter kommunaler Hebesatz B
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
Datenjahr
2025, Stichtag 30.06.2025
Aggregation
Keine, kreisfreie Stadt mit einem Hebesatz
Sonderfall
Kreisfreie Stadt: ein eigener Hebesatz B, kein Median über mehrere Gemeinden
Lizenz und Recht
Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.
Lizenz
Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

Vollständige Methodik

Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.

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