Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Mittelsachsen
Der Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Mittelsachsen im Datenjahr 2025 420 %. Er liegt 19 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen von 401 %. Der Kreis selbst erhebt keinen Hebesatz, und der Wert ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid, am schnellsten im Rechner.
- Gegenüber Land
- +19 Pp.
- Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen: 401 %
- Rang
- 6 von 13
- Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen, nach Hebesatz B
- Spanne der Gemeinden
- 300 % bis 555 %
- Weißenborn/Erzgeb. bis Burgstädt
- Kreis oder Stadt mit ähnlichem Hebesatz
- ±0 Pp.
- Erzgebirgskreis: 420 %
01 / 9Überblick+
Wie hoch ist der Hebesatz im Landkreis Mittelsachsen?
Aus den von Destatis gemeldeten Gemeinde-Hebesätzen B im Landkreis Mittelsachsen berechnet Grundradar für 2025 einen Median der Grundsteuer B von 420 % (Stichtag 30.06.2025). 52 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 300 % in Weißenborn/Erzgeb. bis 555 % in Burgstädt.
Welche Gemeinde hat welchen Hebesatz im Landkreis Mittelsachsen?
Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen im Datenjahr 2025. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.
| Burgstädt | 555 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Taura | 520 % | −10 Pp. | über Gebietsmedian |
| Geringswalde | 500 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Frankenberg/Sa. | 490 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Penig | 490 % | +30 Pp. | über Gebietsmedian |
| Kriebstein | 480 % | +30 Pp. | über Gebietsmedian |
| Brand-Erbisdorf | 470 % | +60 Pp. | über Gebietsmedian |
| Leisnig | 470 % | +20 Pp. | über Gebietsmedian |
| Großweitzschen | 465 % | +35 Pp. | über Gebietsmedian |
| Erlau | 460 % | +40 Pp. | über Gebietsmedian |
| Hainichen | 460 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Lunzenau | 460 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Rossau | 455 % | +25 Pp. | über Gebietsmedian |
| Hartmannsdorf | 450 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Mühlau | 450 % | −15 Pp. | über Gebietsmedian |
| Claußnitz | 430 % | −10 Pp. | über Gebietsmedian |
| Königshain-Wiederau | 430 % | +15 Pp. | über Gebietsmedian |
| Lichtenau | 430 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Großschirma | 425 % | +40 Pp. | über Gebietsmedian |
| Zettlitz | 425 % | ±0 Pp. | über Gebietsmedian |
| Altmittweida | 420 % | −30 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Eppendorf | 420 % | −8 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Mittweida | 420 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Neuhausen/Erzgeb. | 420 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Reinsberg | 420 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Rochlitz | 420 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Seelitz | 420 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Waldheim | 420 % | ±0 Pp. | auf Gebietsmedian |
| Hartha | 415 % | −25 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Niederwiesa | 410 % | −70 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Oederan | 410 % | −20 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Freiberg | 405 % | −55 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Rechenberg-Bienenmühle | 400 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Roßwein | 400 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Augustusburg | 395 % | −10 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Halsbrücke | 390 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Jahnatal | 390 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Lichtenberg/Erzgeb. | 390 % | −30 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Oberschöna | 390 % | −20 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Sayda | 390 % | −30 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Striegistal | 390 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Mulda/Sa. | 385 % | −43 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Döbeln | 380 % | −10 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Leubsdorf | 380 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Königsfeld | 375 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Dorfchemnitz | 370 % | −30 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Wechselburg | 365 % | −55 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Flöha | 360 % | −40 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Großhartmannsdorf | 360 % | −50 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Bobritzsch-Hilbersdorf | 350 % | −40 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Frauenstein | 325 % | −95 Pp. | unter Gebietsmedian |
| Weißenborn/Erzgeb. | 300 % | ±0 Pp. | unter Gebietsmedian |
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.
Wie steht der Landkreis Mittelsachsen im Landesvergleich da?
Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Mittelsachsen im Datenjahr 2025 420 %. Er liegt 19 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen (401 %) und 45 Prozentpunkte unter dem Median in den Ländern mit Bundesmodell (465 %).
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.
Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 420 %. Grundsteuer berechnen
Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?
Aufgeführt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Sachsen, die beim Hebesatz B dem Landkreis Mittelsachsen am nächsten kommen. Ausgewählt wird nach der Höhe des Werts, nicht nach räumlicher Nähe. In der Spalte steht je Kreis der von Grundradar berechnete Median seiner Gemeinde-Hebesätze B.
| Vogtlandkreis | 428 %Median | 37 | +8 Pp. |
| Görlitz | 425 %Median | 53 | +5 Pp. |
| Erzgebirgskreis | 420 %Median | 59 | ±0 Pp. |
| Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 405 %Median | 36 | −15 Pp. |
| Bautzen | 400 %Median | 57 | −20 Pp. |
Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?
Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Mittelsachsen je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.
Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.
Welches Bewertungsmodell gilt hier?
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 1 SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz; abweichende Steuermesszahlen Wohn/Nichtwohn von § 15 GrStG); § 25 GrStG.
Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.
Womit rechnen und prüfen Sie weiter?
Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.
Was die Karte im Landkreis Mittelsachsen zeigt
Jeder Link öffnet die Karte mit einer Ebene. Geben Sie dort eine Adresse ein oder klicken Sie auf ein Flurstück, um zu sehen, was die Ebene an dieser Stelle angibt.
- Bodenrichtwerte im Landkreis Mittelsachsen auf der KarteMehr zur Ebene Bodenrichtwerte
- Eigentümerquote im Landkreis Mittelsachsen auf der KarteMehr zur Ebene Eigentümerquote
- Nettokaltmiete im Landkreis Mittelsachsen auf der KarteMehr zur Ebene Nettokaltmiete
- Hochwasser im Landkreis Mittelsachsen auf der Karte
- Lärm im Landkreis Mittelsachsen auf der KarteMehr zur Ebene Lärm
Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Mittelsachsen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Mittelsachsen?
Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Mittelsachsen bei 420 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B. 52 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Die Spanne reicht von 300 % bis 555 %.
Welche Gemeinde ist am teuersten?
Am höchsten liegen Burgstädt (555 %), Taura (520 %) und Geringswalde (500 %); am günstigsten Weißenborn/Erzgeb. (300 %).
Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?
Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz, der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.
Wie berechne ich meine Grundsteuer?
Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.
Methodik und Quellen
Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Die Grundsteuer B in Sachsen wird zusätzlich nach § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.
- Kennzahl
- Median der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
- Quelle
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
- Datenjahr
- 2025, Stichtag 30.06.2025
- Aggregation
- Median über die von Destatis gemeldeten Hebesätze B im Landkreis Mittelsachsen
- Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
- 52
- Stichprobe
- 10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
- Lizenz und Recht
- Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.
Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung
Prüfen Sie das konkrete Grundstück und ordnen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise ein.
Rechnen Sie Ihre Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde im Landkreis Mittelsachsen.
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