grundradar
Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Görlitz: Grundsteuer B Median 425% (2025)

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 425%

Der Landkreis umfasst 53 Gemeinden. Min 310%, Max 580%.

Gemeinden

53

mit Hebesatz

53

BL-Median

401%

Perzentil im Bundesland

68%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Boxberg/O.L. / Hamor310%
  • Lawalde310%
  • Großschweidnitz320%

Teuerste Gemeinden

  • Olbersdorf580%
  • Zittau, Stadt, Hochschulstadt510%
  • Ostritz, Stadt495%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
301.988,38 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
93,62 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
397,87 €
mit Hebesatz 425 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Görlitz
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Boxberg/O.L. / Hamor315%310%nicht erhoben415%
Lawalde300%310%nicht erhoben400%
Großschweidnitz260%320%nicht erhoben390%
Rosenbach325%325%nicht erhoben390%
Leutersdorf266%338%nicht erhoben390%
Königshain310%340%nicht erhoben400%
Weißkeißel / Wuskidź244%340%nicht erhoben395%
Hainewalde290%360%nicht erhoben400%
Schönau-Berzdorf a. d. Eigen308%360%nicht erhoben390%
Vierkirchen329%360%nicht erhoben390%
Waldhufen230%360%nicht erhoben390%
Hohendubrau / Wysoka Dubrawa315%370%nicht erhoben390%
Bernstadt a. d. Eigen, Stadt285%375%nicht erhoben375%
Markersdorf360%380%nicht erhoben420%
Quitzdorf am See / Kwětanecy při jězoru233%386%nicht erhoben390%
Bertsdorf-Hörnitz365%390%nicht erhoben400%
Herrnhut, Stadt300%390%nicht erhoben390%
Kodersdorf300%390%nicht erhoben395%
Kottmar310%390%nicht erhoben390%
Mittelherwigsdorf350%390%nicht erhoben400%
Gablenz / Jabłońc300%400%nicht erhoben350%
Jonsdorf, Kurort200%400%nicht erhoben380%
Oybin330%405%nicht erhoben400%
Großschönau290%410%nicht erhoben390%
Löbau, Stadt280%410%nicht erhoben420%
Mücka / Mikow283%418%nicht erhoben410%
Dürrhennersdorf315%425%nicht erhoben390%
Neusalza-Spremberg, Stadt310%425%nicht erhoben400%
Hähnichen400%428%nicht erhoben400%
Rothenburg/O.L., Stadt, Hochschulstadt400%428%nicht erhoben395%
Oderwitz330%430%nicht erhoben410%
Groß Düben / Dźěwin315%435%nicht erhoben390%
Schleife / Slepo315%435%nicht erhoben390%
Beiersdorf350%440%nicht erhoben390%
Ebersbach-Neugersdorf, Stadt320%440%nicht erhoben400%
Niesky, Stadt335%440%nicht erhoben420%
Oppach350%440%nicht erhoben400%
Schöpstal340%440%nicht erhoben420%
Rietschen / Rěčicy300%450%nicht erhoben420%
Trebendorf / Trjebin315%455%nicht erhoben400%
Horka345%460%nicht erhoben410%
Schönbach400%465%nicht erhoben390%
Neißeaue370%480%nicht erhoben410%
Reichenbach/O.L., Stadt375%480%nicht erhoben400%
Krauschwitz i.d. O.L. / Krušwica368%488%nicht erhoben390%
Weißwasser/O.L., Stadt / Běła Woda368%488%nicht erhoben395%
Bad Muskau / Mužakow, Stadt400%490%nicht erhoben450%
Seifhennersdorf, Stadt350%490%nicht erhoben430%
Kreba-Neudorf / Chrjebja-Nowa Wjes300%492%nicht erhoben400%
Görlitz, Stadt, Hochschulstadt355%495%nicht erhoben430%
Ostritz, Stadt375%495%nicht erhoben450%
Zittau, Stadt, Hochschulstadt380%510%nicht erhoben420%
Olbersdorf300%580%nicht erhoben420%
Reform-Modell

Bundesmodell (Sachsen: angepasste Steuermesszahl) im Landkreis Görlitz

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Rechtsgrundlage verbindet Bundesrecht, Landesrecht und den kommunalen Hebesatzbeschluss — konkret § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 1 SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz; abweichende Steuermesszahlen Wohn/Nichtwohn von § 15 GrStG); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 425% steht dem Bundesland-Median 401% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 68. Perzentil unter 418 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Görlitz öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Sachsen gilt zusätzlich § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

53 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 425%

Gemeinden: 53

Datenstand: 30.6.2025