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grundradar
Kreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz im Kreis Gütersloh

Der Median der Grundsteuer B liegt im Kreis Gütersloh 2025 bei 615 % aus 13 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 208 % in Verl, Stadt bis 706 % in Borgholzhausen, Stadt.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Kreis Gütersloh · Grundsteuer B2025
615 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 13 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

Minimum (Verl, Stadt)208 %
Maximum (Borgholzhausen, Stadt)706 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Nordrhein-Westfalen664 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Deutschland395 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Hebesätze B im Kreis Gütersloh im Landes- und Deutschlandvergleich

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Kreis Gütersloh im Datenjahr 2025 615 %. Er liegt 49 Prozentpunkte unter dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Nordrhein-Westfalen (664 %) und 220 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B in Nordrhein-Westfalen664 %
Kreis Gütersloh615 %
Hochsauerlandkreis525 %
Median in Deutschland395 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 615 %

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Gemeinden im Kreis Gütersloh

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Kreis Gütersloh im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 615 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Borgholzhausen, Stadt706 %+205über Gebietsmedian
Gütersloh, Stadt703 %+97über Gebietsmedian
Versmold, Stadt684 %+183über Gebietsmedian
Langenberg665 %+164über Gebietsmedian
Steinhagen650 %+170über Gebietsmedian
Rheda-Wiedenbrück, Stadt647 %+146über Gebietsmedian
Werther (Westf.), Stadt615 %+114auf Gebietsmedian
Rietberg, Stadt596 %+171unter Gebietsmedian
Halle (Westf.), Stadt520 %+27unter Gebietsmedian
Herzebrock-Clarholz440 %±0unter Gebietsmedian
Harsewinkel, Die Mähdrescherstadt345 %±0unter Gebietsmedian
Schloß Holte-Stukenbrock, Stadt310 %+30unter Gebietsmedian
Verl, Stadt208 %+38unter Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Nordrhein-Westfalen haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Kreis Gütersloh
Hochsauerlandkreis525 %12−90 Pp.
Münster, Stadt510 %1−105 Pp.
Borken501 %17−114 Pp.
Olpe501 %7−114 Pp.
Köln, Stadt475 %1−140 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Kreis Gütersloh je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

423 %2019
381 %2020
381 %2021
423 %2022
425 %2023
493 %2024
615 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Bundesmodell

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 2 NWGrStHsG (NRW-Grundsteuerhebesatzgesetz; differenzierter Hebesatz B Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Kreis Gütersloh

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Kreis Gütersloh?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Kreis Gütersloh bei 615 % über 13 Gemeinden. Die Spanne reicht von 208 % bis 706 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Borgholzhausen, Stadt (706 %), Gütersloh, Stadt (703 %), Versmold, Stadt (684 %); am günstigsten Verl, Stadt (208 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Nordrhein-Westfalen wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 NWGrStHsG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh
StichprobeFür dieses Gebiet liegen zu wenige veröffentlichte Gemeinde-Hebesätze B für stabile Perzentile vor. Genannt werden deshalb nur niedrigster und höchster Satz.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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