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grundradar
Region · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz in der Städteregion Aachen

Der Median der Grundsteuer B liegt in der Städteregion Aachen 2025 bei 722 % aus 10 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis erhebt keinen eigenen Hebesatz. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 634 % in Simmerath bis 1.018 % in Alsdorf, Stadt.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median in der Städteregion Aachen · Grundsteuer B2025
722 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 10 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

Minimum (Simmerath)634 %
Maximum (Alsdorf, Stadt)1.018 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Nordrhein-Westfalen664 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Deutschland395 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Hebesätze B in der Städteregion Aachen im Landes- und Deutschlandvergleich

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt in der Städteregion Aachen im Datenjahr 2025 722 %. Er liegt 58 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Nordrhein-Westfalen (664 %) und 327 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).

Städteregion Aachen722 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Nordrhein-Westfalen664 %
Hochsauerlandkreis525 %
Median in Deutschland395 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 722 %

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Gemeinden in der Städteregion Aachen

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden in der Städteregion Aachen im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 722 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Alsdorf, Stadt1.018 %+123über Gebietsmedian
Eschweiler, Stadt895 %±0über Gebietsmedian
Würselen, Stadt850 %±0über Gebietsmedian
Monschau, Stadt820 %±0über Gebietsmedian
Herzogenrath, Stadt733 %+83über Gebietsmedian
Baesweiler, Stadt710 %+155unter Gebietsmedian
Stolberg (Rhld.), Kupferstadt692 %+97unter Gebietsmedian
Roetgen, Tor zur Eifel660 %±0unter Gebietsmedian
Aachen, Stadt637 %+112unter Gebietsmedian
Simmerath634 %+144unter Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Nordrhein-Westfalen haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Städteregion Aachen
Hochsauerlandkreis525 %12−196 Pp.
Münster, Stadt510 %1−211 Pp.
Borken501 %17−220 Pp.
Olpe501 %7−220 Pp.
Köln, Stadt475 %1−246 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B in der Städteregion Aachen je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

550 %2019
550 %2020
550 %2021
550 %2022
585 %2023
655 %2024
722 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Bundesmodell

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 2 NWGrStHsG (NRW-Grundsteuerhebesatzgesetz; differenzierter Hebesatz B Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz in der Städteregion Aachen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in der Städteregion Aachen?

Der Median der Grundsteuer B liegt in der Städteregion Aachen bei 722 % über 10 Gemeinden. Die Spanne reicht von 634 % bis 1.018 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Alsdorf, Stadt (1.018 %), Eschweiler, Stadt (895 %), Würselen, Stadt (850 %); am günstigsten Simmerath (634 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Nordrhein-Westfalen wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 NWGrStHsG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 10 Gemeinden in der Städteregion Aachen
StichprobeFür dieses Gebiet liegen zu wenige veröffentlichte Gemeinde-Hebesätze B für stabile Perzentile vor. Genannt werden deshalb nur niedrigster und höchster Satz.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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