Penig
Median
25 €/m²
Richtwertzonen
15
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Penig liegen mit einem Median von 25 €/m² aus 15 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenBodenrichtwerte in Penig reichen von 8 bis 45 €/m², der Median liegt bei 25 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom Gutachterausschüsse Sachsen; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.boris.sachsen.de/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 15 | BORIS |
| Median | 25 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 24 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Mittelsachsen liegt Penig auf Position 18 der 52 Gemeinden. Median 25 €/m².
In Penig basiert die kompakte Preisverteilung auf 15 Richtwertzonen mit einem Median von 25 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 24 und 40 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 15 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
8 €/m²
Perzentil 25
24 €/m²
Median
25 €/m²
Perzentil 75
40 €/m²
Mischnutzung trägt in Penig 73,3 % der Bodenrichtwertzonen; eine reine Wohn- oder Gewerbeprägung liegt nicht vor.
Mischnutzung
11
Richtwertzonen
Gewerbe
3
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Penig streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 44 und 68 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Freiberg, Stadt, Universitätsstadt | 68 €/m² | 43 | 01.01.2024 |
| Niederwiesa | 57 €/m² | 6 | 01.01.2024 |
| Taura | 49 €/m² | 3 | 01.01.2024 |
| Hartmannsdorf | 44 €/m² | 4 | 01.01.2024 |
Bodenrichtwerte in Penig werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis restricted gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Für Penig liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2024) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Penig 25 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.boris.sachsen.de/.
Die Auswertung in Penig stützt sich auf 15 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Penig beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Mittelsachsen (24 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Penig bei 25 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Penig nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Penig orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Penig muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Penig; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Penig
Median
25 €/m²
Richtwertzonen
15
Landkreis-Median
24 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten