Neukirch
Median
22 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Neukirch liegen mit einem Median von 22 €/m² aus 5 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenBodenrichtwerte in Neukirch reichen von 15 bis 25 €/m², der Median liegt bei 22 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom Gutachterausschüsse Sachsen; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.boris.sachsen.de/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 22 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 25 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Bautzen liegt Neukirch auf Position 29 der 57 Gemeinden. Median 22 €/m².
In Neukirch basiert die kompakte Preisverteilung auf 5 Richtwertzonen mit einem Median von 22 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 15 und 25 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
15 €/m²
Perzentil 25
15 €/m²
Median
22 €/m²
Perzentil 75
25 €/m²
In Neukirch kommen Mischnutzungszonen auf 100 % der Richtwertzonen.
Mischnutzung
5
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Neukirch unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 60 und 76 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Lichtenberg | 76 €/m² | 3 | 01.01.2024 |
| Radeberg | 73 €/m² | 30 | 01.01.2024 |
| Ottendorf-Okrilla | 70 €/m² | 21 | 01.01.2024 |
| Großröhrsdorf | 60 €/m² | 13 | 01.01.2024 |
Datenstand in Neukirch: Stichtag 01.01.2024, Lizenzhinweis restricted. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Eine Stichtag-Reihe für Neukirch existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2024.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Neukirch beträgt 22 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.
In Neukirch sind 5 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 22 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Neukirch beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Bautzen (25 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Neukirch bei 22 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Neukirch nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Neukirch orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neukirch muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Neukirch; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Neukirch
Median
22 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
25 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten