Schlangenbad
Median
100 €/m²
Richtwertzonen
68
Stichtag
01.01.2024
Mit 100 €/m² (Stichtag 01.01.2024) zählt Schlangenbad zu den Gemeinden im oberen Preissegment im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis.
Aus 68 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Schlangenbad ein Median von 100 €/m²; Aufschlag gegenüber Landkreismedian: 11,1 %.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 68 | BORIS |
| Median | 100 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 90 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Schlangenbad belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Rheingau-Taunus-Kreis Rang 9 von 17.
Über alle Richtwertzonen in Schlangenbad hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 100 €/m², Spanne 1–540 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 68 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
100 €/m²
Perzentil 75
230 €/m²
In Schlangenbad verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Wohnen
21
Richtwertzonen
Mischnutzung
13
Richtwertzonen
Gewerbe
9
Richtwertzonen
Acker
9
Richtwertzonen
Grünland
9
Richtwertzonen
Sonder
7
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Schlangenbad die Bodenrichtwert-Spannweite von 150 bis 260 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Taunusstein | 260 €/m² | 242 | 01.01.2024 |
| Geisenheim, Hochschulstadt | 170 €/m² | 88 | 01.01.2024 |
| Eltville am Rhein | 153 €/m² | 142 | 01.01.2024 |
| Idstein, Hochschulstadt | 150 €/m² | 163 | 01.01.2024 |
Schlangenbad weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2024 aus, herausgegeben vom Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Schlangenbad setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Schlangenbad liegt bei 100 €/m² (Stichtag 01.01.2024); Spannweite zwischen 1 und 540 €/m².
Die Auswertung in Schlangenbad stützt sich auf 68 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Schlangenbad beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis (90 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Schlangenbad bei 100 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Schlangenbad auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Schlangenbad orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Schlangenbad muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Schlangenbad; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
In Schlangenbad stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2024; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Schlangenbad
Median
100 €/m²
Richtwertzonen
68
Landkreis-Median
90 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten