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Oberzent

Median

40 €/m²

Richtwertzonen

151

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Oberzent

Der Median-Bodenrichtwert in Oberzent beträgt 40 €/m² (Stichtag 01.01.2024); im Vergleich zum Landkreis Odenwaldkreis (45 €/m²) sind das etwa 11,1 % weniger.

offenStichtag 01.01.2024

Aus 151 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Oberzent ein Median von 40 €/m². Differenz zum Landkreismedian: 11,1 %.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen151BORIS
Median40 €/m²BORIS
Landkreis-Median45 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Oberzent belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Odenwaldkreis Rang 10 von 12.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Über alle Richtwertzonen in Oberzent hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 40 €/m², Spanne 1–115 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 151 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

1 €/m²

Perzentil 25

6 €/m²

Median

40 €/m²

Perzentil 75

50 €/m²

Nutzungsarten in Oberzent

Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Oberzent gemeinsam.

Wohnen

53

Richtwertzonen

Mischnutzung

44

Richtwertzonen

Acker

18

Richtwertzonen

Wald

17

Richtwertzonen

Gewerbe

13

Richtwertzonen

Sonder

6

Richtwertzonen

Vergleich mit Nachbargemeinden

Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Odenwaldkreis reichen die Bodenrichtwerte von 55 €/m² bis 60 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.

Nachbargemeinden zu Oberzent
GemeindeMedianZonenStichtag
Fränkisch-Crumbach60 €/m²2001.01.2024
Höchst i. Odw.60 €/m²7901.01.2024
Michelstadt60 €/m²8101.01.2024
Bad König55 €/m²8101.01.2024

Datenstand und Quellenhinweis

In Oberzent sind die Bodenrichtwerte auf 01.01.2024 datiert; Quelle ist der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.

In Oberzent ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024

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Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Oberzent

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Oberzent?+

Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Oberzent liegt bei 40 €/m² (Stichtag 01.01.2024); Spannweite zwischen 1 und 115 €/m².

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Oberzent?+

Die Auswertung in Oberzent stützt sich auf 151 Richtwertzonen.

Welche Nutzungsart ist in Oberzent am häufigsten vertreten?+

Beim Median-Bodenrichtwert in Oberzent zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.

Wie unterscheidet sich Oberzent vom Landkreis Odenwaldkreis?+

Im Vergleich zum Landkreis Odenwaldkreis (45 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Oberzent bei 40 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Was passiert, wenn für Oberzent nur wenige Richtwertzonen vorliegen?+

Liegen in Oberzent nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Wie verhalten sich Grundstückspreise zum Bodenrichtwert in Oberzent?+

Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Oberzent orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Oberzent?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Oberzent muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Oberzent?+

Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Oberzent; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Oberzent

Median

40 €/m²

Richtwertzonen

151

Landkreis-Median

45 €/m²

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024

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