Salem
Median
4 €/m²
Richtwertzonen
72
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Salem liegt im Median bei 4 €/m². Grundlage sind 72 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.
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Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDer Bodenrichtwert-Überblick in Salem bündelt 72 Zonen mit einem Median von 4 €/m² und einer Spanne von 1 bis 140 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 72 | BORIS |
| Median | 4 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Salem belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Bodenseekreis Rang 15 von 18.
Über alle Richtwertzonen in Salem hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 4 €/m², Spanne 1–140 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 72 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
4 €/m²
Perzentil 75
14 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Salem gemeinsam.
Acker
21
Richtwertzonen
Sonder
11
Richtwertzonen
Wohnen
10
Richtwertzonen
Grünland
10
Richtwertzonen
Wald
10
Richtwertzonen
Unbebaut
10
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Bodenseekreis reichen die Bodenrichtwerte von 5 €/m² bis 15 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Meersburg | 15 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
| Kressbronn am Bodensee | 6 €/m² | 10 | 01.01.2025 |
| Langenargen | 6 €/m² | 8 | 01.01.2025 |
| Friedrichshafen | 5 €/m² | 24 | 01.01.2025 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Salem stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Gemischter Stichtag – Trend nicht vergleichbar.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Salem beträgt 4 €/m² bei 72 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Salem sind 72 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 4 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Beim Median-Bodenrichtwert in Salem zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Der Bodenrichtwert in Salem liegt bei 4 €/m², der Median des Landkreises Bodenseekreis bei 4 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Salem auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Salem orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Salem muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Salem; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Salem
Median
4 €/m²
Richtwertzonen
72
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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