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grundradar
Datenjahr 2025Stichtag 30.06.2025Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Uckermark

Der Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Uckermark im Datenjahr 2025 400 %. Er liegt 30 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Brandenburg von 370 %. Der Kreis selbst erhebt keinen Hebesatz, und der Wert ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer. Verbindlich ist der Satz Ihrer Gemeinde: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid, am schnellsten im Rechner.

Gegenüber Land
+30 Pp.
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Brandenburg: 370 %
Rang
5 von 18
Kreise und kreisfreie Städte in Brandenburg, nach Hebesatz B
Spanne der Gemeinden
300 % bis 560 %
Schenkenberg bis Prenzlau, Stadt
Nachbarkreis
−70 Pp.
Havelland: 330 %
01 / 9Überblick

Wie hoch ist der Hebesatz im Landkreis Uckermark?

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Landkreis Uckermark 2025 400 %. Grundlage sind die von Destatis gemeldeten Hebesätze B, Stichtag 30.06.2025. 30 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Die Spanne reicht von 300 % in Schenkenberg bis 560 % in Prenzlau, Stadt.

Welche Gemeinde hat welchen Hebesatz im Landkreis Uckermark?

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Uckermark im Datenjahr 2025. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Uckermark
Prenzlau, Stadt560 %+115 Pp.über Gebietsmedian
Brüssow, Stadt450 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Schwedt/Oder, Stadt443 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Gartz (Oder), Stadt420 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Boitzenburger Land418 %+3 Pp.über Gebietsmedian
Hohenselchow-Groß Pinnow410 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Mescherin410 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Milmersdorf410 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Zichow410 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Casekow405 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Flieth-Stegelitz405 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Mittenwalde405 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Randowtal405 %±0 Pp.über Gebietsmedian
Angermünde, Stadt400 %±0 Pp.auf Gebietsmedian
Göritz400 %±0 Pp.auf Gebietsmedian
Pinnow400 %+20 Pp.auf Gebietsmedian

Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Wie steht im Landkreis Uckermark im Landesvergleich da?

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Uckermark im Datenjahr 2025 400 %. Er liegt 30 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Brandenburg (370 %) und 65 Prozentpunkte unter dem Median in den Ländern mit Bundesmodell (465 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B je Kreis und kreisfreier Stadt in Brandenburg · %
Landesmedian 370
  1. Frankfurt (Oder), Stadt608
  2. Cottbus, Stadt540
  3. Brandenburg an der Havel, Stadt530
  4. Elbe-Elster400
  5. Uckermark400
  6. Ostprignitz-Ruppin397
  7. Prignitz385
  8. Märkisch-Oderland380
  9. Spree-Neiße380
  10. Dahme-Spreewald355
  11. Oberspreewald-Lausitz350
  12. Teltow-Fläming345
  13. Havelland330
  14. Oberhavel330
  15. Potsdam-Mittelmark330
  16. Potsdam, Stadt330
  17. Oder-Spree320
  18. Barnim300

Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 400 %. Grundsteuer berechnen

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Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?

Die aufgeführten Gebiete in Brandenburg haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe. Bei einer kreisfreien Stadt steht in der Spalte kein Median, sondern ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.

Gebiete in Brandenburg mit ähnlichem Hebesatz B
Havelland330 %Median26−70 Pp.
Oberhavel330 %Median19−70 Pp.
Potsdam-Mittelmark330 %Median38−70 Pp.
Potsdam, Stadt330 %Einzelwert1−70 Pp.
Oder-Spree320 %Median37−80 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Uckermark je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

Hebesatz B im Landkreis Uckermark je Datenjahr
3903954004052019202020212022202320242025Reform 2025Reform 20252019: 393 %2020: 398 %2021: 395 %2022: 400 %2023: 403 %2024: 403 %2025: 400 %393400

Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.

Welches Bewertungsmodell gilt hier?

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 15 + § 25 GrStG; § 220 ff. BewG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Womit rechnen und prüfen Sie weiter?

Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Uckermark

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Uckermark?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Uckermark bei 400 %. Er beruht auf den von Destatis gemeldeten Hebesätzen B. 30 Gemeinden melden einen Wert über 0 %. Die Spanne reicht von 300 % bis 560 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Prenzlau, Stadt (560 %), Brüssow, Stadt (450 %), Schwedt/Oder, Stadt (443 %); am günstigsten Schenkenberg (300 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz, der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Brandenburg wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 15 und § 25 GrStG, § 220 ff. BewG eingeordnet.

Kennzahl
Median der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
Datenjahr
2025, Stichtag 30.06.2025
Aggregation
Median über die von Destatis gemeldeten Hebesätze B im Landkreis Uckermark
Gemeinden mit Hebesatz B über 0 %
30
Stichprobe
10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz und Recht
Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 15 und § 25 GrStG, § 220 ff. BewG.
Lizenz
Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

Vollständige Methodik

Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.

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