Für diese Seite gilt das Bundesmodell; der Hebesatz B bleibt die zentrale Vergleichszahl.
Nach Rang und Verlauf liegt der Hebesatz unterhalb des Medianwerts; gegenüber dem Vorjahr ist er stabil geblieben.
Rang im Landkreis
27%
Rang im Bundesland
52%
Rang bundesweit
44%
Die Kalkulation nutzt den örtlichen Hebesatz für Grundsteuer B und zeigt die Wirkung auf ein Beispielgrundstück.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 116 € |
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 275% |
| Grundsteuer B | 375% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 315% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 15 + § 25 GrStG; § 220 ff. BewG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Im Nahvergleich ist die Steuerlast niedriger als bei den Nachbargemeinden; die Tabelle nutzt die fünf nächsten verfügbaren Gemeinden.
Die Gemeinde liegt bei 375%; der Landkreis-Median beträgt 400%.
Uckerland liegt im 27. Perzentil unter 30 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 370%. Bundesweites Perzentil: 44%.
Vorjahr 2024: 375%; aktuell 375%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Brandenburg gilt zusätzlich § 15 + § 25 GrStG, § 220 ff. BewG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 375%
Landkreis: Uckermark
Datenstand: 30.6.2025