Vermessungsbüro in Hamburg – 18 Einträge, Bau
Für Grundstück und Bauvorhaben in Hamburg nennt die Liste 18 Vermessungsbüros. Welche Büros private Ingenieurvermessungen anbieten und wer amtliche Katasteraufgaben übernehmen darf, muss getrennt geklärt werden.
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18 Einträge, abgerufen bis zum 29. September 2026.
Die alphabetische Ordnung sagt nichts über die Qualität der Arbeit, und für die Aufnahme zahlt niemand.
Welche Vermessung ist für ein Grundstück in Hamburg nötig?
Beim Bauen überträgt ein Vermessungsbüro Achsen, Höhen oder Gebäudeecken aus dem Plan auf die Baustelle. Die Grobabsteckung für Erdarbeiten und die Feinabsteckung für die Bauausführung sind private Ingenieurvermessungen. Eine mögliche spätere Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster ist ein eigener Vorgang.
Alle Anbieter auf der Liste sitzen in der Stadt selbst.
Wer darf in Hamburg eine amtliche Grundstücksgrenze vermessen?
Fragen Sie das Büro, in welcher Eigenschaft es die konkrete Leistung übernimmt und welches Ergebnis Sie erhalten. Bei Grenzfeststellung, Abmarkung, Teilungsvermessung oder einer anderen amtlichen Katasteraufgabe sollten Sie die Befugnis zusätzlich bei der für Hamburg zuständigen Katasterbehörde nachfragen. Fragen Sie die für Hamburg zuständige Katasterbehörde, wer die konkrete amtliche Vermessung ausführen darf.
Wie werden die Gebühren einer amtlichen Liegenschaftsvermessung bestimmt?
Für amtliche Liegenschaftsvermessungen gilt die landesrechtliche Regelung „Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte“. Die Gebühren hängen von der Amtshandlung und den Tarifmerkmalen des Einzelfalls ab, während private Ingenieurvermessungen getrennt vereinbart werden. Lassen Sie sich vorab aufschlüsseln, welche Leistungen amtlich und welche privat sind.
Welche Bodenrichtwerte und Steuersätze gelten in Hamburg?
Den Grunderwerbsteuersatz von 5,5 % legt das Land Hamburg fest.
Die Grundsteuer B wird mit einem Hebesatz von 975 % erhoben: Aus einem Messbetrag von 100 € werden 975 € jährlich.
Der Median der Bodenrichtwerte für Wohnbauland liegt hier bei rund 650 €/m², von Grundradar aus den amtlichen Zonenwerten berechnet; für ein Grundstück zählt dessen Zone.
Mehr zu diesen Grundstücksfragen
Häufige Fragen zur Liste für Hamburg
Was tun, wenn an meinem Grundstück in Hamburg ein Grenzstein fehlt?
Verschieben oder ersetzen Sie ein Grenzzeichen nicht selbst. Fragen Sie die für Hamburg zuständige Katasterbehörde, wer die konkrete amtliche Vermessung ausführen darf.
Reicht die Flurkarte aus, um einen Zaun genau auf die Grenze zu setzen?
Eine Flurkarte zeigt den Verlauf, ist aber kein Ersatz für die Übertragung der Grenze in die Örtlichkeit. Wenn es auf die genaue Lage ankommt, fragen Sie die Katasterbehörde nach einer amtlichen Grenzfeststellung oder Abmarkung.
Was sollte vor einer Teilungsvermessung feststehen?
Der gewünschte Grenzverlauf und der Zweck der Teilung sollten mit der Gemeinde und der Katasterbehörde abgestimmt sein. Außerdem muss geklärt sein, welche Stelle die amtliche Vermessung ausführen darf.
Was ist der Unterschied zwischen Grob- und Feinabsteckung?
Die Grobabsteckung überträgt wesentliche Achsen oder Gebäudepunkte für Erdarbeiten. Die Feinabsteckung markiert die geplante Lage genauer für die Bauausführung. Umfang und Genauigkeit gehören in den Vermessungsauftrag.
Warum muss die Planfassung im Vermessungsauftrag genannt sein?
Die verwendete Planfassung legt die Achsen, Abstände und Höhen für die Absteckung fest. Ändert sich der Plan danach, muss geklärt werden, ob eine neue Absteckung erforderlich ist.
Was sollte ich bei einer privaten Ingenieurvermessung vereinbaren?
Messaufgabe, Genauigkeit, Bezugssystem, verwendete Planfassung und Form der Ergebnisse sollten schriftlich feststehen. Fragen Sie außerdem, wer die Messung durchführt und welche Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben vorliegt.
Gibt es einen festen Preis für eine amtliche Grundstücksvermessung?
Einen einheitlichen Gesamtpreis für alle amtlichen Grundstücksvermessungen gibt es nicht. Für den einzelnen Fall gilt die landesrechtliche Regelung „Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte“. Diese Regelung knüpft die Gebühren an die konkrete Amtshandlung und weitere Tarifmerkmale.
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Quellen und Korrekturen
Quelle sind die Websites der Anbieter, kein amtliches Register. Die Übersicht hat Lücken, und aufgeführt zu sein heißt nicht, mit Grundradar verbunden zu sein.
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