Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Katasterbehörde bildet die neuen Flurstücke. Das Grundbuchamt übernimmt anschließend die amtliche Bezeichnung; weitere Stellen können vom Fall abhängen.
- Quellen: 3, 2
- Prüfen
- Ob die geplante Teilung planungsrechtlich zulässig ist und neue Flurstücke bilden kann.
- Quelle: 1
- Unterlage
- Die amtliche Flurstücksbezeichnung und die erforderlichen Vermessungsunterlagen.
- Quellen: 1, 2
- Kosten
- Die Kosten für Vermessung, Flurstücksbildung und Grundbucheintragung richten sich nach dem jeweiligen Bundesland; die eigene Kostenübersicht zur Grundstücksteilung ordnet die einzelnen Posten ein.
- Quellen: 3, 2
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