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Grundstücksgrenze und Grenzstein: finden, vermessen, teilen

Die Grenze eines Grundstücks verläuft dort, wo das Liegenschaftskataster des Landes sie nachweist, und Grenzsteine machen ihre Punkte im Gelände sichtbar. Rechtssicherheit gegenüber dem Nachbarn gibt eine Grenzfeststellung, die je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vornimmt. In Nordrhein-Westfalen setzt der Kostentarif des Landes dafür je Antrag 380 € Grundaufwandspauschale und 500 € für die Niederschrift über den Grenztermin an. Den Verlauf laut Kataster sehen Sie vorab kostenlos im Kartenviewer Ihres Landes, etwa in TIM-online für Nordrhein-Westfalen, und die Grenzfeststellung beantragen Sie bei der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Grenzfeststellung NRW

380 € je Antrag und 500 € Niederschrift

Einwendungsfrist NRW

ein Monat nach Bekanntgabe

Erstes neues Flurstück Bayern

470 € mal Wertfaktor 0,8 bis 4,0

Teilungsgenehmigung

keine allgemeine nach § 19 BauGB, in NRW für bebaute Grundstücke

Recht & Bau10 Min. LesezeitAktualisiert: 28.09.2026Autor: Lukas Brunner
Das Wichtigste im Überblick
Maßgeblich ist das Kataster. Die Grenze verläuft dort, wo das Liegenschaftskataster des Landes sie nachweist, nicht dort, wo Zaun oder Hecke stehen.
Grenzsteine zeigen die Grenzpunkte im Gelände. Einen verlorenen Stein setzt eine amtliche Vermessungsstelle neu, und die Kosten der Abmarkung teilen sich die Nachbarn grundsätzlich zur Hälfte.
Rechtssicherheit gibt eine Grenzfeststellung. Die Nachbarn werden zum Grenztermin geladen, und in Nordrhein-Westfalen gilt das Ergebnis nach einem Monat ohne Einwendungen als anerkannt.
Ein Zaun verschiebt die Grenze nicht. Der Anspruch auf Abmarkung verjährt nicht, gegen einen zu nah an der Grenze errichteten Zaun gelten dagegen Fristen, in Nordrhein-Westfalen drei Jahre.
Eine Teilung braucht nicht überall eine Genehmigung. § 19 BauGB verlangt keine allgemeine Genehmigung mehr, Nordrhein-Westfalen aber für bebaute Grundstücke.
Welche Grenze gilt, der Zaun oder das Kataster?

Der Nachbar will einen neuen Zaun setzen und fragt, wo genau die Grenze verläuft. Im Rasen steckt ein Grenzstein schief, ein zweiter ist nicht mehr zu finden. Oder ein großes Grundstück soll geteilt werden, damit im hinteren Teil ein zweites Haus entstehen kann. In allen drei Fällen hilft der alte Zaun nicht weiter, denn maßgeblich ist die Grenze, die das Liegenschaftskataster nachweist, also das amtliche Verzeichnis, das jedes Land für alle Flurstücke auf seinem Gebiet führt.

Grenzsteine machen diese Grenze im Gelände sichtbar, und amtlich festgestellt wird sie von einer Vermessungsstelle, die das Land dafür zulässt. Wie das abläuft und was es kostet, regelt jedes Land selbst. Am einfachsten ist es deshalb, den Verlauf zu klären, bevor ein Zaun steht, ein Grundstück geteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben ist.

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Was ist eine Grundstücksgrenze, und was zeigt ein Grenzstein?

Die Grundstücksgrenze ist die Linie, an der ein Grundstück an das nächste stößt, und ein Grenzstein markiert einen Punkt dieser Linie im Gelände, meist eine Ecke oder einen Knick. Wo die Linie verläuft, weist das Liegenschaftskataster nach, und nach diesem Verzeichnis bezeichnet auch das Grundbuch seine Grundstücke (§ 2 Abs. 2 GBO).

Ein Grundstück im Grundbuch kann allerdings aus mehreren Flurstücken bestehen, also aus mehreren Flächen, die das Kataster unter eigener Nummer führt. Die Linie zwischen zwei Flurstücken desselben Grundstücks ist dann eine Flurstücksgrenze, aber keine Grenze zum Nachbarn. Wer die eigenen Grenzen in der Karte sucht, sieht deshalb zuerst im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs nach, wie viele Flurstücke zum Grundstück gehören.

Das Setzen eines Grenzzeichens, wie das Gesetz Grenzsteine und ähnliche Marken nennt, heißt amtlich Abmarkung. Neben dem klassischen Stein kommen dafür auch Kunststoffmarken oder Metallbolzen infrage. Das hat einen praktischen Grund: Im Kataster steht die Grenze auf Karte und Papier, im Garten sieht man sie nicht, und erst das Grenzzeichen zeigt Eigentümer, Nachbar und Handwerker vor Ort, wo sie liegt. Nordrhein-Westfalen schreibt deshalb vor, festgestellte Grenzen eindeutig, dauerhaft und sichtbar zu kennzeichnen, und lässt davon Ausnahmen zu (§ 20 VermKatG NRW).

Ist die Flurkarte ein Nachweis für die Grundstücksgrenze?

Ja, sie weist amtlich nach, wie das Kataster die Grenze führt, belegt aber nicht, dass Grenzsteine und Zaun vor Ort damit übereinstimmen.

Flurkarte und Liegenschaftskarte sind zwei Namen für dieselbe Karte des Katasters. Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen weist darauf hin, dass seine Liegenschaftskarten maschinell erstellt werden und generell auch ohne Beglaubigung gültig sind. Ausgenommen sind Anträge beim Grundbuchamt nach § 7 Abs. 2 GBO, für die es eine beglaubigte Karte braucht.

Was die Karte nicht entscheidet, ist die Lage vor Ort. Sie zeigt nicht, ob ein Grenzstein im Garten noch an seinem Platz liegt oder ob der Zaun auf der Grenze steht, und eine Kartenansicht ersetzt deshalb keine Grenzfeststellung. Wo Sie die Karte Ihres Landes kostenlos einsehen und wie die Flurstücksnummer aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Flurstück finden.

Wie finden Sie Grenzpunkte und Grenzsteine Ihres Grundstücks?

Suchen Sie die Grenzpunkte zuerst in der Liegenschaftskarte und erst dann im Gelände, denn die Karte zeigt, an welchen Ecken und Knicken ein Grenzzeichen gesetzt ist. In Niedersachsen etwa sind abgemarkte Grenzpunkte dort mit einem kleinen Kreis eingezeichnet.

Im Garten liegt der Stein oft unter Gras, Laub oder Pflaster, und nach einem Straßenausbau kann er sich verschoben haben. Legen Sie einen gefundenen Stein höchstens vorsichtig frei und lassen Sie ihn an seinem Platz, denn wer ihn bewegt, schwächt seinen Wert als Nachweis.

Findet sich kein Stein, zeigt eine Vermessungsstelle auf Antrag, wo die Punkte liegen, sofern sie im Kataster schon genau feststehen. In Hessen heißt das Grenzanzeige und ist kein gesetzlich geregeltes Verfahren, in Niedersachsen heißt es Amtliche Grenzauskunft. Einen verlorenen Stein ersetzt keines der beiden. Dafür braucht es eine neue Abmarkung, und wenn die Punkte nicht genau feststehen, zuvor eine Grenzfeststellung. Den Antrag Schritt für Schritt beschreibt Wie stellen Sie die Grenze eines Grundstücks amtlich fest?

Auf der Grundradar-Karte sehen Sie in den abgedeckten Ländern den amtlichen Umriss eines Flurstücks mit Gemarkung, Flur und Nummer; Bayern ist noch in Vorbereitung, und Hamburger Flurstücke erscheinen zunächst nur als Punkt. Der Umriss zeigt, welches Flurstück gemeint ist, aber nicht, wo der Grenzstein im Garten liegt.

Wann brauchen Sie eine Grenzvermessung, und wie läuft sie ab?

Eine Grenzvermessung, amtlich Grenzfeststellung, brauchen Sie, wenn der Verlauf vor Ort unklar ist, wenn ein Grenzstein fehlt oder sich verschoben hat, oder bevor an einer unsicheren Grenze gebaut oder eingezäunt wird.

Durchführen darf sie je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, kurz ÖbVI, also ein freiberuflicher Vermessungsingenieur, den das Land für amtliche Vermessungen zugelassen hat. In Nordrhein-Westfalen dürfen Grenzzeichen nur die im Gesetz benannten Behörden und Vermessungsstellen setzen, entfernen oder versetzen (§ 20 Abs. 5 VermKatG NRW). In Bayern vollziehen die staatlichen Vermessungsbehörden die Abmarkung, ÖbVI gibt es dort für diese Aufgabe nicht (Art. 3 Abmarkungsgesetz).

Wie die Feststellung abläuft, regelt jedes Land selbst. In Nordrhein-Westfalen sind es fünf Schritte:

  1. Grenze ermitteln: Die Vermessungsstelle überträgt die im Kataster nachgewiesenen Grenzpunkte ins Gelände und prüft, ob sich ihre Lage eindeutig und zuverlässig bestimmen lässt (§ 19 VermKatG NRW).
  2. Nachbarn beteiligen: Im Grenztermin erfahren die Grenznachbarn das Ergebnis und können es schriftlich anerkennen (§ 21 Abs. 2 VermKatG NRW).
  3. Einwendungen abwarten: Erhebt innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe niemand Einwendungen, gilt das Ergebnis als anerkannt, und die Grenze ist festgestellt (§ 21 Abs. 5 VermKatG NRW). So kann ein Nachbar, der nicht zum Termin kommt, das Verfahren nicht auf Dauer offenhalten.
  4. Grenzzeichen setzen: Die festgestellten Punkte werden abgemarkt, außer eine der gesetzlichen Ausnahmen greift (§ 20 VermKatG NRW).
  5. Kataster fortführen: Das Ergebnis wird in einer Niederschrift festgehalten und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Entscheidungsbaum: Teilung, Grenzfeststellung, Nachbarrecht oder Orientierung an Karte und Grenzsteinen
Was tun, wenn die Grundstücksgrenze nicht stimmt?

Klären Sie zuerst, ob die amtliche Grenze selbst unklar ist oder ob nur Zaun und Nutzung von einer bekannten Grenze abweichen, denn davon hängt der Weg ab. Im ersten Fall klärt eine Grenzfeststellung den Verlauf, im zweiten geht es um Ansprüche zwischen den Nachbarn, für die die Vermessung den Nachweis liefert.

Der Anspruch auf Abmarkung und auf Klärung einer verwirrten Grenze verjährt nicht, er lässt sich also auch nach Jahrzehnten noch geltend machen (§ 924 BGB). Eine Grenzverwirrung liegt vor, wenn niemand mehr sicher sagen kann, wo die Grenze verläuft, etwa weil die Steine verloren sind und die Unterlagen nicht weiterhelfen.

Lässt sich die richtige Grenze in einem solchen Fall nicht mehr ermitteln, entscheidet der Besitzstand, also wer welche Fläche tatsächlich nutzt, zum Beispiel bis zu einer alten Hecke. Passt das Ergebnis nicht zur bekannten Größe der Grundstücke, wird die Grenze so gezogen, wie es unter Abwägung aller Umstände gerecht ist; das Gesetz nennt das Billigkeit (§ 920 BGB).

Ragt ein Gebäude über die Grenze, gelten für diesen Überbau eigene Regeln, die der Ratgeber zu Baulasten einordnet. Welche Wege es bei einer falschen Grenze sonst gibt, von der Ersitzung bis zu Ansprüchen gegen den Nachbarn, zeigt Was ist zu tun, wenn die Grundstücksgrenze nicht stimmt?

Was gilt für Zaun, Hecke und Grenzstein an der Grundstücksgrenze?

Ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke verschiebt die Grenze nicht, und wer dort etwas errichten will, sollte deshalb vorher wissen, wo die Grenzpunkte liegen. Ist der Verlauf unklar, schafft eine Grenzfeststellung vor dem Bau die sichere Grundlage.

Trennt ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke die beiden Grundstücke und dient beiden, vermutet das Gesetz, dass die Nachbarn sie gemeinsam benutzen dürfen, außer äußere Merkmale zeigen, dass sie einem allein gehört (§ 921 BGB). Jeder darf sie dann so nutzen, wie es ihrer Art entspricht, solange er den anderen dabei nicht beeinträchtigt, und die Kosten für den Unterhalt tragen beide zu gleichen Teilen. Solange einer von ihnen ein Interesse daran hat, dass die Einrichtung bleibt, darf sie ohne seine Zustimmung weder beseitigt noch geändert werden (§ 922 BGB).

Steht ein Grenzstein dort, wo der Zaun hin soll, bleibt er an seinem Platz. Lassen sich Grenzpunkte wegen Bauarbeiten vorübergehend nicht dauerhaft kennzeichnen, kann die Abmarkung in Nordrhein-Westfalen zurückgestellt und später nachgeholt werden (§ 20 Abs. 3 VermKatG NRW).

Steht ein Zaun zu nah an der Grenze, kann der Nachbar dagegen nicht unbegrenzt lange vorgehen. In Nordrhein-Westfalen ist sein Anspruch auf Beseitigung ausgeschlossen, wenn er nicht binnen drei Jahren nach der Errichtung Klage erhoben hat (§ 36 Abs. 4 NachbG NRW). Dahinter steht der Gedanke, dass ein jahrelang hingenommener Zaun nicht irgendwann doch noch fallen soll.

Wie läuft eine Grundstücksteilung ab, und braucht sie eine Genehmigung?

Eine Grundstücksteilung durchläuft Vermessung, Kataster und Grundbuch, und eine allgemeine Genehmigung verlangt § 19 BauGB dafür heute nicht mehr. Die Vermessungsstelle bildet die neuen Flurstücke, das Kataster führt sie unter eigenen Nummern, und das Grundbuchamt trägt die abgetrennte Fläche als eigenes Grundstück ein.

Rechtlich ist die Teilung die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Teil seines Grundstücks als eigenes Grundstück eingetragen werden soll. Liegt das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans, dürfen dadurch keine Verhältnisse entstehen, die dem Plan widersprechen (§ 19 BauGB). Setzt der Plan etwa eine Grundflächenzahl von 0,4 fest, dürfen in der Regel 40 Prozent eines Grundstücks überbaut werden. Steht dort ein Haus mit 240 Quadratmetern Grundfläche, müssen bei ihm nach der Teilung also mindestens 600 Quadratmeter bleiben.

In Nordrhein-Westfalen braucht die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist, dessen Bebauung genehmigt ist oder das genehmigungsfrei bebaut werden darf, die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, sonst ist sie nicht wirksam (§ 7 BauO NRW). Damit soll ein bestehendes Haus durch eine neue Grenze nicht plötzlich gegen die Bauordnung verstoßen, etwa weil es danach zu nah an der Grenze stünde. Versagen darf die Behörde die Genehmigung nur, wenn die Teilung solche Verhältnisse schafft. Sie entfällt unter anderem, wenn ein ÖbVI auf Grundlage eines amtlichen Lageplans bescheinigt, dass die Teilung unbedenklich ist, und für ein unbebautes Grundstück ohne genehmigte Bebauung gilt die Pflicht nicht.

Eine neue Flurstücksnummer macht die Teilfläche nicht automatisch bebaubar, denn Zufahrt, Leitungen und die überbaubare Fläche sind eigene Fragen. Ob für Ihre Teilung eine Genehmigung nötig ist, fragen Sie vor dem Vermessungsauftrag bei der Bauaufsichtsbehörde. Den Ablauf Schritt für Schritt beschreibt Wie läuft die Teilung eines Grundstücks ab?

Was kosten Grenzvermessung und Grundstücksteilung?

Was Grenzvermessung und Teilung kosten, legt jedes Land in seiner eigenen Gebührenordnung fest, in Nordrhein-Westfalen etwa für eine Grenzfeststellung je Antrag 380 € Grundaufwandspauschale und 500 € für die Grenzniederschrift. Dazu kommen dort 250 € für jede beantragte Abmarkung, multipliziert mit einem Wertfaktor von 1,0 bis 1,9. Einen bundesweiten Preis gibt es deshalb nicht, und die Beträge hier geben den Stand September 2026 wieder.

In Bayern setzt die Gebührenordnung für den ersten Grenzpunkt 330 € an und für das erste neu gebildete Flurstück 470 €, weitere Punkte und Flurstücke kosten gestaffelt weniger (§ 3 GebOVerm). Alle Beträge werden mit einem Wertfaktor multipliziert, der mit dem Bodenwert steigt, von 0,8 bei bis zu 5 € je Quadratmeter bis 4,0 bei über 4.000 € (§ 4 GebOVerm). Bei einem Bodenwert von 300 € je Quadratmeter gilt der Faktor 2,0, der erste Grenzpunkt kostet dann 660 € und das erste neu gebildete Flurstück 940 €.

In Hessen schuldet die Gebühr, wer den Antrag stellt. Zwischen den Nachbarn verteilt § 919 Abs. 3 BGB die Kosten einer Abmarkung zu gleichen Teilen, sofern sich aus ihrem Verhältnis nichts anderes ergibt, etwa aus einer Vereinbarung. Bei einer Teilung kommt die Eintragung im Grundbuch hinzu.

Die Tarife weiterer Länder vergleicht Wovon hängen die Kosten einer Grenzvermessung ab?, und die Posten einer Teilung ordnet Wovon hängen die Kosten einer Grundstücksteilung ab? ein.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede festgestellte Grenze einen Grenzstein bekommen?

Nein. In Nordrhein-Westfalen entfällt die Abmarkung zum Beispiel, wenn Grenzzeichen die Bewirtschaftung der Grundstücke unzumutbar behindern würden. In Bayern sind unter anderem Straßengrenzen und bestimmte Gewässer- und Weggrenzen ausgenommen, ebenso Grenzen, die schon auf andere Weise ausreichend gekennzeichnet sind. Ein fehlender Stein heißt deshalb nicht in jedem Fall, dass einer verloren gegangen ist.

Kann ein Käufer die Grenzvermessung beantragen, bevor ihm das Grundstück gehört?

In Niedersachsen geht das mit einer Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers, die das Verfahren für Antragsteller ohne Eigentum ausdrücklich verlangt. Fragen Sie in anderen Ländern bei der Katasterbehörde nach, welche Erklärung sie braucht, und klären Sie diese vor dem Notartermin mit dem Verkäufer.

Wie lange dauert eine Grenzfeststellung?

In Hessen dauert die Bearbeitung nach Angaben des Landes durchschnittlich zehn Wochen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Ergebnis ohne die Unterschrift aller Nachbarn erst einen Monat nach der Bekanntgabe als anerkannt. Wer vor einem Bau Gewissheit braucht, stellt den Antrag deshalb früh.

Ist es strafbar, einen Grenzstein zu versetzen?

Strafbar nach § 274 StGB ist es, einen Grenzstein wegzunehmen, zu vernichten, unkenntlich zu machen oder zu verrücken, wenn das in der Absicht geschieht, einem anderen einen Nachteil zuzufügen; schon der Versuch ist strafbar. Wer einen Stein beim Zaunbau versehentlich lockert, erfüllt diese Vorschrift nicht. Lassen Sie den Punkt in diesem Fall von einer Vermessungsstelle prüfen und bei Bedarf neu abmarken.

Zeigt der Grundbuchauszug, wo die Grenze verläuft?

Nein. Das Bestandsverzeichnis nennt Gemarkung, Flurstücksnummer und Größe, aber keinen Grenzverlauf. Den weist das Liegenschaftskataster mit seiner Karte nach, und die Lage vor Ort zeigen die Grenzsteine.

Fazit

Die Grenze eines Grundstücks steht im Liegenschaftskataster, und Grenzsteine zeigen sie im Gelände. Zur Orientierung genügen die Karte des Landes und die Steine vor Ort. Ist der Verlauf unklar, fehlt ein Stein oder soll eine neue Grenze entstehen, beauftragen Sie je nach Land die Katasterbehörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, bei einer Teilung nach einer Rückfrage bei der Bauaufsicht. Der Beitrag ist keine individuelle Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Grenze klären, bevor Zaun, Teilung oder Kaufvertrag feststehen

Den Umriss des Flurstücks zeigt die Grundradar-Karte. Wo die Grenze vor Ort verläuft, stellt je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur fest.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →