Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Katasterbehörde bildet die neuen Flurstücke im Vermessungsverfahren. Das Grundbuchamt übernimmt sie anschließend in die Grundbuchangaben.
- Quellen: 2, 4
- Prüfen
- Zahl der neuen Grenzpunkte, Bodenwert, Erschließung und Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan.
- Quellen: 1, 2, 3
- Unterlage
- Für eine Kostenauskunft müssen die Flurstücksangaben, das gewünschte Teilungsergebnis und die vom Land verlangten Vermessungsunterlagen feststehen.
- Quelle: 3
- Zeitpunkt
- Klären Sie Kosten und Teilbarkeit vor dem Notartermin oder dem Vermessungsauftrag. Lassen Sie sich das geplante Teilungsergebnis und den Leistungsumfang schriftlich bestätigen.
- Quelle: 2
- Kosten
- Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht, denn die Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Landes.
- Quellen: 2, 3
- Dauer
- Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht, denn sie hängt vom jeweiligen Land und vom Umfang des Vermessungsauftrags ab.
- Quelle: 3
- Rechtsgrundlage
- § 19 BauGB begrenzt Teilungen, die einem Bebauungsplan widersprechen. Gebühren und Vermessungsablauf folgen zusätzlich dem jeweiligen Landesrecht.
- Quelle: 1
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