Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Je nach Land ist die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zuständig. Die Verfahren in Niedersachsen und Bayern unterscheiden sich.
- Quellen: 2, 3
- Prüfen
- Vergleichen Sie den sichtbaren Verlauf, vorhandene Grenzzeichen und die amtliche Flurstücksbezeichnung. Eine Karte ersetzt keine Grenzfeststellung.
- Quelle: 1
- Unterlage
- Für den Antrag werden die Grundstücksangaben und, falls Sie nicht Eigentümer sind, eine Vollmacht oder Zustimmung benötigt.
- Quelle: 2
- Zeitpunkt
- Klären Sie die Grenze vor einer Einfriedung oder einem Bauvorhaben in Grenznähe. Fragen Sie die Katasterbehörde, welches Verfahren in Ihrem Bundesland passt, bevor Sie die Vermessung beauftragen.
- Quelle: 2
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.