Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Je nach Land führt die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die Grenzvermessung durch.
- Quellen: 1, 2
- Prüfen
- Welche Leistung Sie beauftragen, wie viele Grenzpunkte betroffen sind und welcher Bodenwert oder Bodenrichtwert für das Grundstück gilt.
- Quellen: 5, 6, 7, 10, 8
- Unterlage
- Vor dem Auftrag sollten die Flurstücksbezeichnung aus dem Liegenschaftskataster und die gewünschte Leistung feststehen.
- Quellen: 1, 3
- Zeitpunkt
- Fragen Sie vor Auftragserteilung nach Gebührenordnung und Leistungsumfang. Klären Sie, ob Grenzpunkte nur festgestellt, abgemarkt oder zusätzlich erneuert werden sollen.
- Quelle: 2
- Kosten
- Nach dem Tarif des Landes; in Nordrhein-Westfalen fallen je Antrag 380 € Grundaufwandspauschale und 500 € für die Grenzniederschrift an.
- Quelle: 9
- Dauer
- Die Dauer hängt vom Land ab. In Bremen liegt der Kostenbescheid etwa 7 Wochen nach dem Antrag vor.
- Quelle: 12
- Rechtsgrundlage
- Die Gebührenordnung des jeweiligen Landes, in Bayern die Verordnung über die Gebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm). Die Kosten der Abmarkung tragen die Nachbarn nach § 919 Abs. 3 BGB zu gleichen Teilen, sofern sich aus ihrem Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt.
- Quellen: 4, 6, 8, 7, 13
Wie fragen Sie die Kosten gezielt an?
- 1Bestimmen Sie Flurstück und Land des Vermessungsauftrags.
- 2Beschreiben Sie, ob Grenzpunkte festgestellt, abgemarkt oder erneuert werden sollen.
- 3Fragen Sie nach Gebührenordnung, Auslagen und danach, wer die Gebühren trägt.
- 4Lassen Sie sich den Leistungsumfang vor der Beauftragung schriftlich bestätigen.
Gibt es einen bundesweit einheitlichen Preis?
Gibt es einen bundesweit einheitlichen Preis?
Nein. Bemessungsgrundlagen und Beträge unterscheiden sich von Land zu Land. Grenzvermessung ist neben Notar- und Grundbuchkosten ein eigener Posten unter den Nebenkosten beim Grundstückskauf.
Wie berechnen die Länder die Gebühr?
Wie berechnen die Länder die Gebühr?
In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen richtet sich die Gebühr nach der Zahl der Grenzpunkte und dem Bodenwert oder Bodenrichtwert je Quadratmeter. Hessen benennt dafür die festgestellten und die neu festgelegten Grenzpunkte, den Bodenwert und die Zahl der abgemarkten Grenzpunkte. Nordrhein-Westfalen berechnet dagegen feste Beträge je Antrag zuzüglich einer eigenen Gebühr für jede Abmarkung.
| Land | Wonach sich die Gebühr richtet | Tarifwerte |
|---|---|---|
| Bayern4,5 | Zahl der Grenzpunkte und Flurstücke, Bodenwert je Quadratmeter | Der erste Grenzpunkt kostet 330 € und das erste Flurstück 470 €, jeweils multipliziert mit einem Wertfaktor von 0,8 bis 4,0. Muss ein Grenzpunkt nicht abgemarkt werden oder wird seine Abmarkung zurückgestellt, ermäßigt sich dessen Gebühr um 20 €. |
| Baden-Württemberg7 | Zahl der Grenzpunkte, Bodenrichtwert je Quadratmeter | Die Grenzfeststellung zur Prüfung der Abmarkung kostet 60 € je Grenzpunkt, multipliziert mit einem Faktor von 1,15 bis 4,2, zuzüglich 200 €. Wird zusätzlich abgemarkt, kommen vor dem Faktor weitere 60 € je Grenzpunkt hinzu. Auf beide Gebühren wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen. |
| Niedersachsen6 | Zahl der Grenzpunkte, Bodenwert je Quadratmeter | Die Gebühr setzt sich aus 250 € zuzüglich 80 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A (715 bis 1.060 € für den ersten oder die ersten beiden Grenzpunkte) und 100 % nach Abschnitt C (515 bis 675 €) zusammen. Für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt gilt ein Abschlag von 35 €. |
| Nordrhein-Westfalen9,8 | feste Beträge je Antrag, eine Gebühr je Abmarkung nach dem Bodenrichtwert | Je Antrag fallen 380 € Grundaufwandspauschale an, für die Grenzniederschrift 500 €. Jedes beantragte erstmalige Abmarken, Ersetzen oder amtliche Bestätigen einer Abmarkung kostet zusätzlich 250 €, multipliziert mit einem Wertfaktor von 1,0 bis 1,9. |
Was sollten Sie vor dem Auftrag klären?
Was sollten Sie vor dem Auftrag klären?
Vor dem Auftrag muss feststehen, ob nur eine Grenzfeststellung oder zusätzlich eine Abmarkung beauftragt wird, denn das verändert die Gebühr in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Welche dieser Leistungen Sie brauchen, lesen Sie unter Grenze amtlich feststellen.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten, wenn der Nachbar beteiligt ist?
Kostet ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mehr als die Behörde?
Nein, jedenfalls nicht in den Ländern, die das ausdrücklich regeln. Niedersachsen bindet Katasterbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an dieselbe Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm), Hessen berechnet die Gebühr bei allen Vermessungsstellen einheitlich, und Bremen verlangt dieselben Gebühren wie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Quellen: 11, 10, 12Spart es Kosten, die Abmarkung später zu beantragen?
Nicht in Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen müssen die Grenzpunkte vor einer später beantragten Abmarkung zuerst erneut festgestellt werden. In Nordrhein-Westfalen wird die Gebühr für eine beantragte Abmarkung auch dann fällig, wenn auf sie verzichtet oder sie zurückgestellt wird.
Quellen: 10, 9Quellen
Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.
- 1. Bundesportal: Grenzfeststellung in NiedersachsenNiedersachsen über das Bundesportal · geprüft am 24.08.2026
In Niedersachsen führen Katasterbehörden oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Grenzfeststellung und Abmarkung durch.
- 2. Bundesportal: Grenzermittlung in BayernBayern über das Bundesportal · geprüft am 24.08.2026
Bayern regelt Verfahren, Gebühren und Zuständigkeit anders als Niedersachsen. Einen bundesweit einheitlichen Ablauf gibt es nicht.
- 3. LGLN: Vermessung und KatasterLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026
Das Liegenschaftskataster ist in Niedersachsen das amtliche Verzeichnis der Flurstücke mit ihrer Bezeichnung, den Grenzpunkten und der Karte. Eine Liegenschaftsvermessung ist nötig, wenn der Grenzverlauf unklar ist oder neue Grenzen gezogen werden.
- 4. § 3 GebOVerm (Bayern)Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat · geprüft am 15.09.2026
§ 3 GebOVerm setzt in Bayern die Gebühr einer Grenzfeststellung nach Grenzpunkten und Flurstücken fest: Der erste Grenzpunkt kostet 330 €, das erste Flurstück 470 €. Muss ein Grenzpunkt nicht abgemarkt werden oder wird seine Abmarkung zurückgestellt, ermäßigt sich seine Gebühr um 20 €.
- 5. § 4 GebOVerm (Bayern)Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat · geprüft am 15.09.2026
§ 4 GebOVerm multipliziert die Gebühr einer Grenzfeststellung mit einem Wertfaktor von 0,8 bis 4,0, der sich nach dem Bodenwert je Quadratmeter richtet.
- 6. KOVerm Niedersachsen, Anlage 1Land Niedersachsen (NI-VORIS) · geprüft am 15.09.2026
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen berechnet eine Grenzfeststellung aus 250 € zuzüglich Anteilen der Tabelle 3, gestaffelt nach Grenzpunkten und Bodenwert je Quadratmeter. Für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt gilt ein Abschlag von 35 €.
- 7. GebVO MLW Baden-Württemberg (GBl. 2024 Nr. 18)Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg · geprüft am 15.09.2026
Die Gebührenverordnung setzt für eine Grenzfeststellung zur Prüfung der Abmarkung 60 € je Grenzpunkt fest, multipliziert mit einem Faktor von 1,15 bis 4,2 nach dem Bodenrichtwert, zuzüglich 200 €. Mit Abmarkung kommen vor dem Faktor weitere 60 € je Grenzpunkt hinzu; die Umsatzsteuer wird aufgeschlagen.
- 8. VermWertKostO NRWLand Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de) · geprüft am 15.09.2026
Die Kostenordnung staffelt den Wertfaktor nach dem Bodenrichtwert von 1,0 bis 1,9. Sie erhebt die Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer, soweit die Amtshandlung ihr unterliegt.
- 9. Kostentarif zur VermWertKostO NRW (Stand 01.01.2026)Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de) · geprüft am 15.09.2026
Der Kostentarif berechnet eine Grenzvermessung aus 380 € Grundaufwandspauschale und 500 € für die Grenzniederschrift. Jedes bei einer Grenzvermessung beantragte erstmalige Abmarken, Ersetzen oder amtliche Bestätigen einer Abmarkung kostet 250 € mal Wertfaktor, auch wenn auf die Abmarkung verzichtet oder sie zurückgestellt wird.
- 10. Verwaltungsportal Hessen: Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung)Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum · geprüft am 15.09.2026
Das hessische Verwaltungsportal unterscheidet Grenzfeststellung, Abmarkung und Grenzanzeige. Es nennt eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 10 Wochen, den Antragsteller als Kostenschuldner und eine einheitliche Gebühr aller Vermessungsstellen nach Grenzpunkten, Bodenwert und abgemarkten Grenzpunkten. Wird die Abmarkung erst später beantragt, müssen die Grenzpunkte zuerst erneut festgestellt werden.
- 11. LGLN: GrenzfeststellungLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026
Das LGLN beschreibt die Grenzfeststellung für einen örtlich unklaren Grenzverlauf oder fehlende Grenzmarken: Die Grenznachbarn werden schriftlich unterrichtet und im Grenztermin angehört. Nach Bestandskraft gibt das amtliche Grenzdokument Rechtssicherheit gegenüber den Nachbarn.
- 12. Serviceportal Bremen: Grenzfeststellung und Abmarkung beantragenFreie Hansestadt Bremen · geprüft am 15.09.2026
Das Bremer Serviceportal nennt etwa 7 Wochen vom Antrag bis zur Übernahme ins Liegenschaftskataster und zum Kostenbescheid. Die Gebühren sind dieselben wie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
- 13. § 919 BGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026
§ 919 BGB gibt dem Eigentümer einen Anspruch darauf, dass der Nachbar an festen Grenzzeichen mitwirkt. Art und Verfahren der Abmarkung regeln die Länder; die Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen, wenn sich aus ihrem Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt.
Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.
Aufgaben des Vermessungsingenieurs verstehen
Klären Sie, welche Vermessungsleistung Sie tatsächlich beauftragen müssen, bevor Sie Gebühren vergleichen.
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