Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Je nach Land ist die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur für die Grenzfeststellung zuständig.
- Quellen: 2, 4
- Prüfen
- Ob die Grenzpunkte im Liegenschaftskataster hochgenau feststehen und vor Ort abgemarkt sind.
- Quelle: 6
- Kosten
- Nach dem Gebührentarif des jeweiligen Landes; in Bayern 330 € für den ersten Grenzpunkt und 470 € für das erste Flurstück, multipliziert mit einem Wertfaktor von 0,8 bis 4,0 nach dem Bodenwert je Quadratmeter.
- Quellen: 9, 10
- Dauer
- Je nach Land unterschiedlich lang; in Hessen dauert die Bearbeitung durchschnittlich 10 Wochen.
- Quelle: 4
Wie beantragen Sie eine Grenzfeststellung?
- 1Ermitteln Sie die Flurstücksbezeichnung aus dem Liegenschaftskataster.
- 2Klären Sie bei der Katasterbehörde, ob die Grenzpunkte schon genau feststehen und eine Grenzauskunft genügt.
- 3Beantragen Sie die Grenzfeststellung mit oder ohne Abmarkung.
- 4Nehmen Sie am Grenztermin teil, und prüfen Sie das Ergebnis, bevor es bestandskräftig wird.
Warum reicht die Liegenschaftskarte nicht?
Warum reicht die Liegenschaftskarte nicht?
Die Liegenschaftskarte zeigt Flurstücke und abgemarkte Grenzpunkte, doch nur das Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters belegt, ob ein Punkt hochgenau und zuverlässig festgelegt ist. Eine Grenzfeststellung wird nötig, wenn der Grenzverlauf vor Ort unklar ist, eine Grenzmarke fehlt oder sich ihre Lage verändert hat.
Was unterscheidet Grenzfeststellung, Abmarkung und Grenzanzeige?
Was unterscheidet Grenzfeststellung, Abmarkung und Grenzanzeige?
Die Grenzfeststellung bestimmt die Grenzpunkte amtlich, die Abmarkung kennzeichnet sie anschließend dauerhaft im Gelände, und eine Grenzanzeige in Hessen oder eine Amtliche Grenzauskunft in Niedersachsen zeigt dagegen nur schon feststehende Punkte an. Beim Grenztermin werden alle Beteiligten angehört, das Ergebnis wird in einer Niederschrift festgehalten und anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen.
| Verfahren | Was vor Ort geschieht | Was das Ergebnis bewirkt |
|---|---|---|
| Grenzfeststellung4,5 | Überträgt die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit; alle Beteiligten werden zum Grenztermin geladen. | Wird schriftlich festgehalten und gibt nach Bestandskraft Rechtssicherheit gegenüber den Grenznachbarn. |
| Abmarkung4 | Ein festes Grenzzeichen wie Grenzstein, Kunststoffmarke oder Metallbolzen kennzeichnet den festgestellten Grenzpunkt dauerhaft. | Wird sie erst später beantragt, muss der Grenzpunkt zuvor erneut festgestellt werden. |
| Grenzanzeige oder Grenzauskunft4,6 | Zeigt vor Ort Grenzpunkte, die schon feststehen: in Hessen als Grenzanzeige mit temporären Markierungen, in Niedersachsen als Amtliche Grenzauskunft. | In Hessen kein gesetzlich geregeltes Verfahren und keine rechtskräftige Abmarkung; in Niedersachsen kein Ersatz für eine fehlende oder zerstörte Grenzmarke. |
Wer führt die Grenzfeststellung durch?
Wer führt die Grenzfeststellung durch?
In Niedersachsen übernehmen die Katasterämter des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die Grenzfeststellung; für beide gilt dieselbe Kostenordnung. In Hessen übernehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und die zuständigen Ämter für Bodenmanagement diese Aufgabe.
Auch die Gebühren regelt jedes Land selbst, deshalb hängen die Kosten einer Grenzvermessung vom Ort des Grundstücks ab.
Häufige Fragen
Reicht die Liegenschaftskarte für einen neuen Zaun?
Wie finden Sie die Grenzsteine Ihres Grundstücks?
Abgemarkte Grenzpunkte erkennen Sie in der Liegenschaftskarte an der kreisförmigen Signatur; ob der Punkt zuverlässig festgelegt ist, zeigt aber nur das Zahlenwerk des Katasters.
Quelle: 6Ist ein vorhandener Grenzstein immer maßgeblich?
Können Sie gegen das Ergebnis einer Grenzfeststellung vorgehen?
Quellen
Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.
- 1. LGLN: Vermessung und KatasterLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026
Das Liegenschaftskataster ist in Niedersachsen das amtliche Verzeichnis der Flurstücke mit ihrer Bezeichnung, den Grenzpunkten und der Karte. Eine Liegenschaftsvermessung ist nötig, wenn der Grenzverlauf unklar ist oder neue Grenzen gezogen werden.
- 2. Bundesportal: Grenzfeststellung in NiedersachsenNiedersachsen über das Bundesportal · geprüft am 24.08.2026
In Niedersachsen führen Katasterbehörden oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Grenzfeststellung und Abmarkung durch.
- 3. Bundesportal: Grenzermittlung in BayernBayern über das Bundesportal · geprüft am 24.08.2026
Bayern regelt Verfahren, Gebühren und Zuständigkeit anders als Niedersachsen. Einen bundesweit einheitlichen Ablauf gibt es nicht.
- 4. Verwaltungsportal Hessen: Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung)Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum · geprüft am 15.09.2026
Das hessische Verwaltungsportal unterscheidet Grenzfeststellung, Abmarkung und Grenzanzeige. Es nennt eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 10 Wochen, den Antragsteller als Kostenschuldner und eine einheitliche Gebühr aller Vermessungsstellen nach Grenzpunkten, Bodenwert und abgemarkten Grenzpunkten. Wird die Abmarkung erst später beantragt, müssen die Grenzpunkte zuerst erneut festgestellt werden.
- 5. LGLN: GrenzfeststellungLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026
Das LGLN beschreibt die Grenzfeststellung für einen örtlich unklaren Grenzverlauf oder fehlende Grenzmarken: Die Grenznachbarn werden schriftlich unterrichtet und im Grenztermin angehört. Nach Bestandskraft gibt das amtliche Grenzdokument Rechtssicherheit gegenüber den Nachbarn.
- 6. LGLN: Amtliche GrenzauskunftLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026
Die Amtliche Grenzauskunft zeigt vor Ort einen Grenzpunkt, dessen Koordinaten hochgenau und zuverlässig feststehen. Eine fehlende oder zerstörte Grenzmarke kann sie nicht ersetzen; dafür ist eine Grenzfeststellung nötig.
- 7. § 919 BGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026
§ 919 BGB gibt dem Eigentümer einen Anspruch darauf, dass der Nachbar an festen Grenzzeichen mitwirkt. Art und Verfahren der Abmarkung regeln die Länder; die Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen, wenn sich aus ihrem Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt.
- 8. § 2 GBOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026
§ 2 GBO verknüpft die Grundstücksbezeichnung im Grundbuch mit dem amtlichen Liegenschaftskataster.
- 9. § 3 GebOVerm (Bayern)Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat · geprüft am 15.09.2026
§ 3 GebOVerm setzt in Bayern die Gebühr einer Grenzfeststellung nach Grenzpunkten und Flurstücken fest: Der erste Grenzpunkt kostet 330 €, das erste Flurstück 470 €. Muss ein Grenzpunkt nicht abgemarkt werden oder wird seine Abmarkung zurückgestellt, ermäßigt sich seine Gebühr um 20 €.
- 10. § 4 GebOVerm (Bayern)Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat · geprüft am 15.09.2026
§ 4 GebOVerm multipliziert die Gebühr einer Grenzfeststellung mit einem Wertfaktor von 0,8 bis 4,0, der sich nach dem Bodenwert je Quadratmeter richtet.
Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.
Grenzstein im Glossar nachlesen
Im Glossareintrag lesen Sie, wie sich der sichtbare Grenzstein zur amtlichen Grenze verhält.
Grenzstein im Glossar nachlesen