20 Stellen
25,00 € bis DIN A3
Auszug kostenfrei
nur bei berechtigtem Interesse
- § 2 GBO: Grundbuchbezirke, Benennung der Grundstücke – Die Grundstücke werden im Grundbuch nach dem Liegenschaftskataster der Länder benannt. Ein Teil eines Grundstücks darf grundsätzlich nur abgeschrieben werden, wenn er dort unter einer eigenen Nummer geführt wird, außer die Katasterbehörde verzichtet darauf, weil der Teil mit einem benachbarten Grundstück zusammengefasst wird.
- § 6 GBV: Bestandsverzeichnis – Absätze 3a und 5: Bezeichnung der Flurstücke eines Grundstücks im Bestandsverzeichnis, ihre Größen getrennt.
- § 12 GBO: Einsicht in das Grundbuch – Die Einsicht setzt ein dargelegtes berechtigtes Interesse voraus.
- § 919 BGB: Grenzabmarkung – Anspruch auf Mitwirkung des Nachbarn an festen Grenzzeichen; Verfahren nach Landesrecht, Kosten grundsätzlich zu gleichen Teilen.
- BKG: Flurstücksinformationen Deutschland (FS-DE), Dokumentation – Aufbau des 20-stelligen Flurstückskennzeichens, Übersicht, welche Angaben das Produkt je Land enthält, Beispielkennzeichen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
- Bayern: Gebührenverzeichnis zur GebOVerm (Anlage zu § 10) – Nr. 1.1 und 1.2 Mengenstaffel und Mindestbeträge, Nr. 6.1 Flurkarte, Nr. 6.5 Katasterauszug zur Bauvorlage, Nr. 7.1.1 ALKIS-Flurstücksdaten, Nr. 9.2 schriftliche Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster, mit Zeitgebühren ab 60 Minuten je Auftrag.
- Bayern: § 3 GebOVerm, Gebühren der Grenzfeststellung – 330 € für den ersten Grenzpunkt und 470 € für das erste Flurstück, gestaffelt für weitere.
- Bayern: § 4 GebOVerm, Wertfaktor – Wertfaktor 0,8 bis 4,0, gestaffelt nach dem Bodenwert je Quadratmeter.
- Verwaltungsportal Hessen: Liegenschaftskarte, Auszug – Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte ist kostenfrei.
- § 14 VermKatG NRW: Eigentümerangaben – Die Eigentümerangaben werden jedem bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
- § 5 NVermG: Bereitstellung von Eigentumsangaben in Niedersachsen – Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs erhalten Eigentumsangaben, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.
- Open.NRW: ALKIS Flurstücke, Flächen (Stadt Bielefeld) – Datensatz der Stadt Bielefeld, Amt für Geoinformation und Kataster: CSV und XML unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, die als HTML verlinkte Ressource mit einer geschlossenen Lizenz.
- LDBV: Parzellarkarte – Die Parzellarkarte enthält Objekte der Flurkarte wie Gebäude und Lagebezeichnungen, jedoch keine Flurstücksnummern und keine Grenzzeichen.
- LDBV: BayernAtlas und BayernAtlas-plus – BayernAtlas-plus bietet die tagesaktuelle Flurkarte und zeigt die Flurstücksnummer bei Klick auf die Karte.
- Geoportal BW – Kartenviewer für Baden-Württemberg.
- BayernAtlas – Kartenviewer der bayerischen Vermessungsverwaltung; kostenlos mit der Parzellarkarte ohne Flurstücksnummern.
- Kartenviewer der Geodateninfrastruktur Berlin – Kartenviewer für Berlin.
- Geoportal Hessen – Kartenviewer für Hessen.
- TIM-online NRW – Kartenviewer für Nordrhein-Westfalen.
- Geoportal Sachsen (Sachsenatlas) – Kartenviewer für Sachsen.
