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Flurstück finden: Flurkarte und Liegenschaftskarte kostenlos einsehen

Ein Flurstück ist eine Fläche, die das Liegenschaftskataster des Landes unter einer eigenen Nummer führt, und ein Grundstück im Grundbuch kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Karte dazu heißt je nach Land Flurkarte oder Liegenschaftskarte und lässt sich zum Beispiel in TIM-online, dem Kartenviewer von Nordrhein-Westfalen, kostenlos ansehen. Einen amtlichen Auszug stellt Hessen kostenfrei aus, in Bayern kostet er nach dem Gebührenverzeichnis der bayerischen Vermessungsverwaltung 25,00 € bis DIN A3. Die Nummer Ihres Flurstücks finden Sie im Bestandsverzeichnis Ihres Grundbuchauszugs, und wenn Sie nur die Adresse kennen, im Kartenviewer des Landes oder auf der Grundradar-Karte, in Bayern allerdings erst im BayernAtlas-plus oder auf einem amtlichen Auszug.

Flurstückskennzeichen

20 Stellen

Flurkartenauszug Bayern

25,00 € bis DIN A3

Liegenschaftskarte Hessen

Auszug kostenfrei

Eigentümerangaben NRW und Niedersachsen

nur bei berechtigtem Interesse

Kauf & Kosten7 Min. LesezeitAktualisiert: 27.09.2026Autor: Lukas Brunner
Das Wichtigste im Überblick
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Das Grundbuch führt sie im Bestandsverzeichnis gemeinsam, das Kataster jedes mit eigener Nummer.
Die Nummer steht im Grundbuchauszug. Eindeutig wird sie erst mit der Gemarkung und, wo das Land eine führt, mit der Flur.
Online ist die Flurkarte zum Beispiel in TIM-online für Nordrhein-Westfalen kostenlos. Der kostenlose BayernAtlas zeigt die Flurstücke dagegen ohne Nummern.
Ein amtlicher Auszug kostet je nach Land unterschiedlich viel. Hessen stellt ihn kostenfrei aus, Bayern berechnet 25,00 € bis DIN A3.
Den Eigentümer nennt das Kataster nicht jedem. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen braucht es dafür ein berechtigtes Interesse.
Warum genügt die Adresse nicht, um ein Flurstück zu finden?

Das Bauamt fragt nach dem Flurstück, der Grundbuchauszug nennt eine Gemarkung und eine Nummer wie 19489/15, und im Kartenviewer stehen auf dem eigenen Garten zwei verschiedene Nummern. Eine Hausnummer hilft in keinem dieser Fälle weiter, denn das Kataster ordnet nicht Adressen, sondern Flurstücke. Manche Flurstücke tragen eine Hausnummer, andere nur eine Lagebezeichnung ohne Hausnummer, etwa ein Acker oder ein Gartenstück.

Wer die Nummer kennt, findet das Flurstück in der Karte, und wer das Flurstück in der Karte findet, kann seine Nummer ablesen. Welche Karte dafür gilt, was ein amtlicher Auszug kostet und wer den Eigentümer erfahren darf, regelt jedes Land selbst, denn jedes Land führt sein eigenes Kataster.

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Was ist ein Flurstück, und worin unterscheidet es sich vom Grundstück?

Ein Flurstück ist eine Fläche, die das Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer führt. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis, das jedes Land für sein Gebiet anlegt, und nach genau diesem Verzeichnis bezeichnet das Grundbuch seine Grundstücke, so verlangt es die Grundbuchordnung (§ 2 Abs. 2 GBO).

Ein Grundstück ist dagegen die Einheit des Grundbuchs, und es kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein Gartengrundstück kann also im Kataster aus zwei Flurstücken bestehen und im Grundbuch trotzdem ein einziges Grundstück sein. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden dann beide Flurstücke bezeichnet, jedes mit seiner eigenen Größe, so schreibt es die Grundbuchverfügung vor (§ 6 Abs. 3a und 5 GBV).

Umgekehrt lässt sich ein Teil eines Grundstücks grundsätzlich nur dann abschreiben, also im Grundbuch vom bisherigen Grundstück abtrennen, wenn das Kataster ihn als eigenes Flurstück mit eigener Nummer führt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Katasterbehörde bescheinigt, dass sie auf eine eigene Nummer verzichtet, weil der Teil mit einem benachbarten Grundstück oder einem Teil davon zusammengefasst wird (§ 2 Abs. 3 GBO). Dahinter steht eine klare Arbeitsteilung: Das Kataster legt fest, wo eine Fläche liegt und wie sie abgegrenzt ist, das Grundbuch hält fest, wem sie gehört und welche Rechte an ihr bestehen.

Sehen Sie deshalb im Bestandsverzeichnis nach, wie viele Flurstücke zu einem Grundstück gehören, bevor Sie es in der Karte suchen. Sonst finden Sie unter Umständen nur einen Teil davon.

Wo finde ich die Flurstücksnummer, und wie ist sie aufgebaut?

Die Flurstücksnummer steht im Bestandsverzeichnis Ihres Grundbuchauszugs, zusammen mit der Gemarkung. Wie der Auszug insgesamt aufgebaut ist, erklärt Grundbuchauszug lesen; ohne Auszug finden Sie die Nummer über die Karte des Landes.

Eindeutig bezeichnet ist ein Flurstück erst mit mehreren Angaben. Die Gemarkung ist ein Bezirk des Katasters innerhalb eines Landes, die Flur ein Teilbezirk der Gemarkung, und innerhalb dieser Bezirke trägt jedes Flurstück seine Nummer. Die Nummer allein genügt deshalb nicht, denn dieselbe Nummer kann in der Nachbargemarkung ein anderes Flurstück bezeichnen.

Eine Flur führt allerdings nicht jedes Land. Wo es keine gibt, besteht die Bezeichnung nur aus Gemarkung und Flurstücksnummer, und wer nach einer Flurnummer sucht, findet keine.

In amtlichen Datensätzen wie den bundesweiten Flurstücksinformationen des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) stehen alle Angaben in einem einzigen Flurstückskennzeichen mit 20 Stellen. Leere Stellen sind darin kein Fehler, denn je nach Land bleibt zum Beispiel die Flur frei. Die Tabelle zerlegt ein Beispiel aus der Dokumentation des BKG, das Kennzeichen eines Flurstücks in Baden-Württemberg.

Das Flurstückskennzeichen 083310___19489001500 aus Baden-Württemberg, Stelle für Stelle
StellenIm BeispielBedeutung
1–208Landesschlüssel, hier Baden-Württemberg
3–63310Nummer der Gemarkung
7–9___Flur, in diesem Beispiel leer
10–1419489Zähler der Flurstücksnummer
15–180015Nenner der Flurstücksnummer; mit dem Zähler zusammen das Flurstück 19489/15
19–2000Flurstücksfolge
Was ist eine Flurkarte, und was ist eine Liegenschaftskarte?

Flurkarte und Liegenschaftskarte sind zwei Namen für dieselbe Karte, die Karte des Liegenschaftskatasters mit den Flurstücken, ihren Grenzen und ihren Nummern. Welcher Name gilt, hängt vom Land ab. Das bayerische Gebührenverzeichnis spricht von der Flurkarte, das Verwaltungsportal Hessen von der Liegenschaftskarte, und im Alltag heißt sie oft auch Katasterkarte.

Geführt werden die Daten dahinter digital, im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem, kurz ALKIS. Aus diesem System der Länder leitet auch das BKG seine bundesweiten Flurstücksinformationen ab.

Die Karte zeigt, wo ein Flurstück liegt und wie es geschnitten ist. Den Eigentümer und Rechte wie ein Wegerecht zeigt sie nicht; wer als Eigentümer eingetragen ist und welche Rechte am Grundstück bestehen, steht im Grundbuch.

Es gibt die Karte in zwei Formen. Zum Nachsehen genügt die Ansicht im Kartenviewer des Landes. Ein amtlicher Auszug ist dagegen ein Dokument der Katasterbehörde, also der Stelle, die das Kataster des Landes führt, und gebraucht wird er etwa für einen Bauantrag.

Wo sehe ich die Flurkarte meines Bundeslandes kostenlos online ein?

Kostenlos sehen Sie die Flurkarte im Kartenviewer des Landes, in dem das Flurstück liegt, weil jedes Land sein eigenes Kataster führt. Die Tabelle nennt die Kartenangebote für sechs Länder. Dort suchen Sie das Flurstück über seine Lage und gleichen die Nummer danach mit dem Grundbuchauszug ab.

Bayern ist dabei die Ausnahme. Der kostenlose BayernAtlas zeigt nur die Parzellarkarte, also die Flurstücksgrenzen und Gebäude ohne Flurstücksnummern. Für die Flurkarte mit den Nummern benötigen Sie BayernAtlas-plus oder einen amtlichen Auszug.

Liegt das Flurstück in einem der übrigen zehn Länder, fragen Sie bei der Katasterbehörde des Landes nach dem Kartenviewer.

Auf der Grundradar-Karte wählen Sie ein Flurstück direkt in der Karte aus und kopieren seine Flurstücks-ID. In den abgedeckten Ländern zeigt sie die amtliche Flurstücksgeometrie, also den Umriss, mit Gemarkung, Flur und Flurstück; Bayern ist noch in Vorbereitung, und Hamburger Flurstücke erscheinen zunächst nur als Punkt.

Kostenlose Kartenviewer der Länder, Stand 26.09.2026
LandKartenviewerAdresse
Baden-WürttembergGeoportal BWgeoportal-bw.de
BayernBayernAtlas, kostenlos nur ohne Flurstücksnummernatlas.bayern.de
BerlinKartenviewer der Geodateninfrastruktur Berlingdi.berlin.de
HessenGeoportal Hessengeoportal.hessen.de
Nordrhein-WestfalenTIM-onlinetim-online.nrw.de
SachsenGeoportal Sachsen (Sachsenatlas)geoportal.sachsen.de
Fünf Schritte zum Flurstück: erstens das Land bestimmen, denn jedes Land führt sein eigenes Liegenschaftskataster; zweitens den Kartenviewer des Landes öffnen, etwa BayernAtlas, TIM-online, Geoportal BW oder Geoportal Hessen; drittens zur Adresse gehen und das Flurstück über seine Lage in der Karte aufsuchen; viertens Gemarkung, Flur und Nummer ablesen, in Bayern nur im BayernAtlas-plus; fünftens die Angaben mit dem Grundbuchauszug abgleichen, dessen Bestandsverzeichnis alle Flurstücke des Grundstücks nennt.
Wie beantrage ich einen amtlichen Auszug aus der Flurkarte, und was kostet er?

Einen amtlichen Auszug beantragen Sie bei der Katasterbehörde des Landes, in dem das Flurstück liegt, und was er kostet, legt jedes Land in seiner eigenen Gebührenordnung fest. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es deshalb nicht.

Bayern berechnet für einen Auszug aus der Flurkarte, den der Kundenservice abgibt, 25,00 € bis zum Format DIN A3 und 48,00 € bis DIN A1. Ruft man die Flurkarte dort digital ab, kostet sie 20,00 € (Nr. 6.1 des Gebührenverzeichnisses der bayerischen Vermessungsverwaltung).

Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation stellt Auszüge aus der Liegenschaftskarte dagegen kostenfrei bereit. Beschrieben ist das Angebot im Verwaltungsportal Hessen.

Für die übrigen Länder gilt die Gebührenordnung des jeweiligen Landes; fragen Sie bei der Bestellung nach dem Betrag.

Ob Sie überhaupt einen amtlichen Auszug brauchen, hängt vom Zweck ab. Für den eigenen Überblick genügt die kostenlose Ansicht im Viewer, einen amtlichen Auszug brauchen Sie erst, wenn eine Behörde ihn verlangt, etwa für einen Bauantrag. Fragen Sie dort vorher, welches Format verlangt wird, denn in Bayern hängt der Preis davon ab.

Kann ich über das Flurstück den Eigentümer ermitteln?

Über das Kataster erfahren Sie den Eigentümer nur mit einem berechtigten Interesse; in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen steht das ausdrücklich im Gesetz.

Nordrhein-Westfalen stellt die Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster jedem bereit, der ein berechtigtes Interesse darlegt; so steht es im Vermessungs- und Katastergesetz des Landes (§ 14 Abs. 2 VermKatG NRW). Das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen regelt es ebenso für alle, die nicht selbst zum öffentlichen Bereich gehören, also für Privatleute und Unternehmen (§ 5 Abs. 2 NVermG).

Darlegen heißt, den Anlass so zu schildern, dass die Behörde ihn nachvollziehen kann; bloße Neugier ist kein berechtigtes Interesse. Das Gesetz trennt damit zwei Fragen. Wo ein Flurstück liegt und wie es geschnitten ist, darf jeder nachsehen, wem es gehört, ist dagegen eine Angabe über eine Person.

Das gilt auch für Unternehmen, die Flächen für ein Vorhaben sichern wollen und dafür die Eigentümer vieler Flurstücke suchen. Auch sie müssen ihr Interesse darlegen, bevor die Katasterbehörde Namen herausgibt.

Für die übrigen Länder fragen Sie bei der Katasterbehörde nach, unter welchen Voraussetzungen sie Eigentümerangaben herausgibt. Im Grundbuch steht der Eigentümer ebenfalls, und auch die Einsicht dort setzt ein berechtigtes Interesse voraus (§ 12 GBO).

Wie finde ich den Bodenrichtwert zu einem Flurstück?

Über die Lage des Flurstücks, denn der Bodenrichtwert gehört nicht zum einzelnen Flurstück, sondern zu einer Richtwertzone, einem Gebiet aus vielen Flurstücken, deren Boden ungefähr gleich viel wert ist.

Den Wert der Zone leitet der Gutachterausschuss aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ab und veröffentlicht ihn zu einem Stichtag in der Bodenrichtwertkarte, dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS. Legen Sie den Umriss des Flurstücks aus dem Kartenviewer neben diese Karte, sehen Sie, in welcher Zone es liegt.

Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, können sie in verschiedenen Zonen liegen und damit unterschiedliche Richtwerte haben. Für das einzelne Flurstück ist der Richtwert ohnehin nur ein Ausgangspunkt, denn Zuschnitt, Größe und Lasten können seinen Wert von dem der Zone abweichen lassen. Was der Wert aussagt und wo er nicht passt, erklärt Was ist der Bodenrichtwert?.

Wie ist die Grenze eines Flurstücks im Gelände gekennzeichnet?

Mit festen Grenzzeichen wie Grenzsteinen, die eine Vermessungsstelle an den Grenzpunkten setzt; das nennt sich Abmarkung. Jeder Eigentümer kann vom Nachbarn verlangen, dass er an der Abmarkung mitwirkt, und die Kosten tragen beide grundsätzlich zu gleichen Teilen. Wie die Abmarkung abläuft, regeln die Länder (§ 919 BGB).

Wie eine Grenze amtlich festgestellt wird, erklärt Grundstücksgrenze feststellen. In Bayern beginnt die Gebühr dafür bei 330 € für den ersten Grenzpunkt, und sie wird mit einem Wertfaktor von 0,8 bis 4,0 multipliziert, der sich nach dem Bodenwert je Quadratmeter am Ort richtet. Was bei einem fehlenden Grenzstein, einem Streit um den Verlauf oder einer Teilung zu tun ist, ordnet der Ratgeber Grundstücksgrenze und Grenzstein ein.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Flurnummer dasselbe wie die Flurstücksnummer?

Nicht ganz. Im Flurstückskennzeichen des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie ist die Flurnummer die Nummer der Flur, also eines Teilbezirks der Gemarkung, und die Flurstücksnummer bezeichnet das einzelne Flurstück darin. Im Alltag werden beide Wörter trotzdem oft für dieselbe Nummer gebraucht. Fragt ein Formular nach der Flurnummer, geben Sie am sichersten Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer vollständig an.

Warum enden manche Flurstückskennzeichen mit zwei Unterstrichen?

Die letzten beiden Stellen gehören der Flurstücksfolge, und wo ein Land keine führt, bleiben sie leer. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie nennt dafür ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz, 074031000022970029__. In seiner Übersicht ist die Flurstücksfolge nur für Baden-Württemberg und Sachsen belegt; für Bayern enthält sie keine Angaben.

Lohnt sich in Bayern der Katasterauszug zur Bauvorlage?

Sobald ein Bauantrag mehr als eine Flurkarte braucht, ja. Der Katasterauszug zur Bauvorlage bündelt bis zu sechs unterschiedliche Flurkarten bis DIN A3 und kostet 48,00 €. Einzeln kostet jeder Flurkartenauszug bis DIN A3 über den Kundenservice 25,00 €, zwei Karten also bereits 50,00 €. Bauvorlagen heißen die Unterlagen, die zu einem Bauantrag gehören.

Was kostet eine schriftliche Auskunft aus dem Liegenschaftskataster?

In Bayern kostet sie 100,00 €, ebenso eine amtliche Bescheinigung aus dem Kataster. Bei mehr als 60 Minuten Bearbeitungszeit je Auftrag kommen Zeitgebühren hinzu. Wer nur die Karte braucht, kommt mit einem Auszug aus der Flurkarte günstiger davon, der dort bis DIN A3 25,00 € kostet. In den anderen Ländern steht der Betrag in der Gebührenordnung des jeweiligen Landes.

Kann ich Flurstücksdaten für viele Flurstücke auf einmal bekommen?

Teils frei, teils gegen Gebühr. Zum Beispiel veröffentlicht die Stadt Bielefeld ihre Flurstücksdaten aus ALKIS, dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem, über das Portal Open.NRW als CSV- und XML-Dateien unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, die eine Nutzung erlaubt, wenn die Quelle genannt wird. Die dort als HTML verlinkte Ressource ist dagegen mit einer geschlossenen Lizenz gekennzeichnet. In Bayern beträgt der Basisbetrag für digitale ALKIS-Flurstücksdaten 1,80 € je Flurstück, und für größere Mengen ermäßigt er sich. Der Mindestbetrag liegt beim automatisierten Online-Abruf bei 20,00 € je Produkt, sonst bei 100,00 € je Auftrag. Für den bayernweiten Datensatz nennt das Gebührenverzeichnis 970.000,00 €.

Fazit

Ein Flurstück finden Sie auf zwei Wegen, die sich ergänzen. Aus dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchauszugs kennen Sie Gemarkung und Nummer, und im Kartenviewer des Landes sehen Sie, wo das Flurstück liegt und wie es geschnitten ist. Das Ansehen kostet in den sechs genannten Ländern nichts, wobei der kostenlose BayernAtlas keine Flurstücksnummern zeigt. Einen amtlichen Auszug brauchen Sie erst, wenn eine Behörde ihn verlangt. Den Eigentümer erfahren Sie über das Kataster nur mit einem berechtigten Interesse.

Vom Ratgeber zum Grundstück

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