Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Das zuständige Grundbuchamt für das Grundstück. Für bestimmte Nutzergruppen stehen zusätzlich der Notar oder das automatisierte Abrufverfahren offen.
- Quellen: 1, 6, 7
- Prüfen
- Das berechtigte Interesse an der Einsicht oder an einer Abschrift, zum Beispiel als Gläubiger mit beabsichtigter Zwangsvollstreckung oder als Kaufinteressent in Verhandlungen mit dem Eigentümer.
- Quellen: 1, 8
- Unterlage
- Die eindeutige Grundstücksbezeichnung aus dem amtlichen Liegenschaftskataster.
- Quellen: 1, 2
- Zeitpunkt
- Vor der notariellen Bindung, wenn Rechte und Belastungen die Kaufentscheidung beeinflussen.
- Quelle: 1
- Kosten
- Ein einfacher Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie kostet 10,00 €, ein amtlicher Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie 20,00 €, jeweils ohne zusätzliche Dokumentenpauschale.
- Quellen: 4, 5
- Dauer
- Eine Bearbeitungsdauer nennen die geprüften amtlichen Quellen nicht; sie unterscheidet sich je nach Grundbuchamt. § 12 GBO regelt die Einsicht, setzt dafür aber keine Frist.
- Quelle: 1
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