Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Der Notar versendet die Fälligkeitsmitteilung, sobald die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Grundbuchamt führt die erforderlichen Eintragungen.
- Quellen: 1, 2, 4, 3
- Prüfen
- Fälligkeitsvoraussetzungen, Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen und weitere Sicherungen im notariellen Vertrag.
- Quellen: 1, 4
- Unterlage
- Maßgeblich sind der beurkundete Kaufvertrag und die Fälligkeitsmitteilung. Die Vormerkung sichert den Anspruch, ersetzt aber nicht die Eigentumsumschreibung.
- Quellen: 1, 4
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