Definition
Definition
Die Auflassungsvormerkung wird nach der Beurkundung auf notariellen Antrag eingetragen und bleibt rechtlich relevant, bis der Käufer als Eigentümer eingetragen ist. Die Auflassungsvormerkung ersetzt die Auflassung nicht, sondern sichert den Anspruch in der Zwischenzeit.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§ 883 BGB regelt die Vormerkung als Sicherungsinstrument für künftige dingliche Rechtsänderungen. § 925 BGB bestimmt die Auflassung als formgebundene Einigung über den Eigentumsübergang vor dem Notar.
Den Eintrag veranlasst der Notar nach der Beurkundung beim zuständigen Grundbuchamt. Die Eintragungsgebühr ist Teil der Grundbuchkosten und wird üblicherweise vom Käufer getragen.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ist das ein Problem beim Kauf?
Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Davor sollten Sie den Kaufpreis nicht überweisen, weil sonst der Vorrang gegenüber späteren Belastungen fehlen kann.
Prüfen Sie Reihenfolge und Bedingungen im notariellen Kaufvertrag: Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellungen, Kaufpreiszahlung, Auflassung und Umschreibung folgen einer festen Logik. Abweichungen erhöhen Ihr Risiko.