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Gemeinde · Landkreis Mittelsachsen Mittelsachsen · Sachsen

Bodenrichtwert Großschirma

Der Median für Bauland in Mischnutzung in Großschirma beträgt 13 €/m² aus 9 Richtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026. Bauland in Mischnutzung bezeichnet hier die BORIS-Kategorie „Mischnutzung“. Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Der ausgewiesene Wert bezieht sich auf diese Kategorie und nicht auf den Median über alle Nutzungsarten.

So lesen Sie den Wert. Die Leitkennzahl bezieht sich auf Bauland in Mischnutzung; der Median über alle Nutzungsarten bleibt eine separate Vergleichsgröße.
Kennzahlen

Bauland in Mischnutzung

13 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

44 von 52

Median

14 €/m²

Zonen

13

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Der Median-Bodenrichtwert in Großschirma beträgt 13 €/m² bei einer Zonenzahl von 9. Für die einzelne Lage bleibt die amtliche Richtwertzone maßgeblich.

Diese Kennzahlen beziehen sich auf Bauland in Mischnutzung.

Minimum

9 €/m²

25 %-Quantil

12 €/m²

Median

13 €/m²

75 %-Quantil

17 €/m²

Maximum

42 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 65 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 13 Zonen · alle Nutzungsarten

unter 150 €100 %
150–350 €0 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 13 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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Nutzungsarten in Großschirma

In Großschirma überwiegt Mischnutzung mit 69,2 %; der Median fasst die gemischt genutzten Zonen zusammen mit den übrigen Kategorien des Datensatzes.

Mischnutzung9 Zonen · 69,2 %13 €/m²
Gewerbe3 Zonen · 23,1 %14 €/m²
Wohnen1 Zone · 7,7 %65 €/m²
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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

Auf Gemeindeebene weisen die Bodenrichtwerte einen Aufwärtstrend aus; zwischen 2012 und 2026 legte der Median um rund 40 % zu.

Median-Bodenrichtwert in Großschirma je Stichtagsjahr
01530 €201220152018202020232026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2012: Median 10 €/m² · p25 9 €/m² · p75 20 €/m² · 31 Zonen2014: Median 9 €/m² · p25 8 €/m² · p75 21 €/m² · 31 Zonen2016: Median 10 €/m² · p25 9 €/m² · p75 21 €/m² · 31 Zonen2018: Median 10 €/m² · p25 10 €/m² · p75 26 €/m² · 31 Zonen2020: Median 12 €/m² · p25 11 €/m² · p75 24 €/m² · 25 Zonen2022: Median 11 €/m² · p25 10 €/m² · p75 15 €/m² · 31 Zonen2024: Median 12 €/m² · p25 11 €/m² · p75 18 €/m² · 13 Zonen2026: Median 14 €/m² · p25 12 €/m² · p75 17 €/m² · 13 Zonen10 €/m²14 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)Median Wohnbauland

Basis: 13–31 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Zum Stichtag 01.01.2026 weist Gutachterausschüsse Sachsen Bodenrichtwerte in Großschirma aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis Nachnutzung nur mit Genehmigung der Quelle und mit Verlinkung auf https://www.boris.sachsen.de/ angezeigt.

Karte

Richtwertzone für Großschirma am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 13 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Zonen
13 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Großschirma

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Grundsteuer-Hebesatz für Großschirma

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

Bundesmodell SN

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Hebesatz B
425 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 43 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Großschirma

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Großschirma

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Großschirma?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der Bodenrichtwert in Großschirma liegt im Median bei 14 €/m². Grundlage sind Daten aus 13 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Sachsen, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Großschirma?

Die Zahl der Bodenrichtwertzonen in Großschirma beträgt 13. Diese Zonen bilden die Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.

Welche Nutzungsart ist in Großschirma am häufigsten vertreten?

Unter den Bodenrichtwertzonen in Großschirma stellt Mischnutzung die größte Gruppe. Für ein einzelnes Grundstück zählt die Nutzungsart der eigenen Zone.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Großschirma einzuordnen?

Der Bodenrichtwert in Großschirma liegt bei 14 €/m², der Median des Landkreises Mittelsachsen bei 25 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Großschirma aus?

Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Großschirma auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

In Großschirma stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Mischnutzung. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen.

Bodenrichtwerte in Sachsen im Überblick · Quellen und Lizenzen

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