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Bodenrichtwert Pöhl

Von den Richtwertzonen, die Gutachterausschüsse Sachsen in Pöhl ausweist, sind 60 % Acker-, Grünland- oder Waldflächen; der Median von 13 €/m² (Stichtag 01.01.2026) beschreibt daher vor allem diese Nutzungen. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.boris.sachsen.de/. Der Wert bleibt ein zonaler Lagewert aus 10 Richtwertzonen. Für die Kaufentscheidung zählt anschließend die konkrete Zone mit Lage, Zuschnitt und Nutzungsart.

So lesen Sie den Wert. Der Bodenrichtwert-Überblick in Pöhl bündelt 10 Richtwertzonen mit einem Median von 13 €/m² über alle Nutzungsarten und einer Spanne von 6 bis 74 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.boris.sachsen.de/.
Kennzahlen

Median

13 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

37 von 37

Wohnbauland

74 €/m²

Zonen

10

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Der Median-Bodenrichtwert in Pöhl beträgt 13 €/m² bei einer Zonenzahl von 10. Für die einzelne Lage bleibt die amtliche Richtwertzone maßgeblich.

Minimum

6 €/m²

25 %-Quantil

12 €/m²

Median

13 €/m²

75 %-Quantil

23 €/m²

Maximum

74 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 74 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 10 Zonen

unter 150 €100 %
150–350 €0 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 10 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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Nutzungsarten in Pöhl

Pöhl ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 60 % der Richtwertzonen.

Wald4 Zonen · 40 %12 €/m²
Wohnen2 Zonen · 20 %74 €/m²
Mischnutzung2 Zonen · 20 %20 €/m²
Acker2 Zonen · 20 %8 €/m²
Einordnung im Vogtlandkreis anzeigen

Einordnung im Vogtlandkreis

Pöhl belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Vogtlandkreises Rang 37 von 37.

Pöhl

13 €/m²

Gemeinde-Median

Vogtlandkreis

31 €/m²

Median Landkreis

Abweichung

−58,1 %

unter dem Kreisniveau

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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

Auf Gemeindeebene zeigt sich zwischen den Stichtagen 2012 und 2026 keine klare Trendrichtung; der Median bewegt sich nur geringfügig.

Median-Bodenrichtwert in Pöhl je Stichtagsjahr
04080 €201220152018202020232026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2012: Median 16 €/m² · p25 14 €/m² · p75 22 €/m² · 31 Zonen2014: Median 16 €/m² · p25 14 €/m² · p75 22 €/m² · 32 Zonen2016: Median 6 €/m² · p25 6 €/m² · p75 6 €/m² · 42 Zonen2018: Median 16 €/m² · p25 11 €/m² · p75 22 €/m² · 32 Zonen2020: Median 16 €/m² · p25 10 €/m² · p75 22 €/m² · 49 Zonen2022: Median 18 €/m² · p25 11 €/m² · p75 26 €/m² · 52 Zonen2024: Median 12 €/m² · p25 11 €/m² · p75 21 €/m² · 10 Zonen2026: Median 13 €/m² · p25 12 €/m² · p75 23 €/m² · 10 Zonen16 €/m²13 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)Median Wohnbauland

Basis: 10–52 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Pöhl nutzt Gutachterausschüsse Sachsen zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet Nachnutzung nur mit Genehmigung der Quelle; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/.

Karte

Richtwertzone für Pöhl am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 10 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Zonen
10 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Pöhl

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Grundsteuer-Hebesatz für Pöhl

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

Bundesmodell SN

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Hebesatz B
390 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 45 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Pöhl

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Pöhl

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Pöhl?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Pöhl beträgt 13 €/m² bei 10 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Pöhl?

Die Zahl der amtlichen Bodenrichtwertzonen in Pöhl beträgt 10. Der Median-Bodenrichtwert liegt bei 13 €/m², Stichtag 01.01.2026.

Welche Nutzungsart ist in Pöhl am häufigsten vertreten?

Unter den Bodenrichtwertzonen in Pöhl stellt Wald die größte Gruppe. Für ein einzelnes Grundstück zählt die Nutzungsart der eigenen Zone.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Pöhl einzuordnen?

Pöhl und der Vogtlandkreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 13 €/m² gegenüber 31 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Pöhl aus?

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Pöhl auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene setzt der nach § 192 BauGB zuständige Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB fest; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Wald. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen.

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