Pegau
Median
54 €/m²
Richtwertzonen
16
Stichtag
01.01.2024
In Pegau weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen 16 Richtwertzonen mit einem Median von 54 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.boris.sachsen.de/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenDie amtlichen Bodenrichtwerte in Pegau umfassen 16 Zonen mit einem Median von 54 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Sachsen wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.boris.sachsen.de/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 16 | BORIS |
| Median | 54 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 40 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Pegau belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Leipzig Rang 12 von 30.
Mit 16 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Pegau bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 54 €/m², Spanne 39–68 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 16 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
23 €/m²
Perzentil 25
39 €/m²
Median
54 €/m²
Perzentil 75
68 €/m²
In Pegau verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Mischnutzung
9
Richtwertzonen
Wohnen
6
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Pegau die Bodenrichtwert-Spannweite von 93 bis 250 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Markkleeberg | 250 €/m² | 27 | 01.01.2024 |
| Großpösna | 140 €/m² | 16 | 01.01.2024 |
| Borsdorf | 95 €/m² | 13 | 01.01.2024 |
| Markranstädt | 93 €/m² | 34 | 01.01.2024 |
Zum Stichtag 01.01.2024 weist der Gutachterausschüsse Sachsen Bodenrichtwerte in Pegau aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis restricted und mit Verlinkung auf https://www.boris.sachsen.de/ angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Pegau setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Pegau beträgt 54 €/m² bei 16 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.
Insgesamt liegen in Pegau 16 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Pegau weist Mischnutzung als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Im Vergleich zum Landkreis Leipzig (40 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Pegau bei 54 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Pegau auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Pegau orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Pegau muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Pegau; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Pegau stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2024; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Pegau
Median
54 €/m²
Richtwertzonen
16
Landkreis-Median
40 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten