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Bodenrichtwert Vierkirchen

Der Bodenrichtwert in Vierkirchen liegt im Median bei 22 €/m² über alle Nutzungsarten. Grundlage sind Daten aus 5 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Sachsen, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ erscheinen. Der Wert bleibt ein zonaler Lagewert aus 5 Richtwertzonen. Für die Kaufentscheidung zählt anschließend die konkrete Zone mit Lage, Zuschnitt und Nutzungsart.

So lesen Sie den Wert. Der Bodenrichtwert-Überblick in Vierkirchen bündelt 5 Richtwertzonen mit einem Median von 22 €/m² über alle Nutzungsarten und einer Spanne von 14 bis 25 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.boris.sachsen.de/.
Kennzahlen

Median

22 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

33 von 53

Zonen

5

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Der Median-Bodenrichtwert in Vierkirchen beträgt 22 €/m² bei einer Zonenzahl von 5. Für die einzelne Lage bleibt die amtliche Richtwertzone maßgeblich.

Minimum

14 €/m²

25 %-Quantil

17 €/m²

Median

22 €/m²

75 %-Quantil

22 €/m²

Maximum

25 €/m²

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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Nutzungsarten in Vierkirchen

In Vierkirchen überwiegt Mischnutzung mit 80 %; der Median fasst die gemischt genutzten Zonen zusammen mit den übrigen Kategorien des Datensatzes.

Mischnutzung4 Zonen · 80 %22 €/m²
Gewerbe1 Zone · 20 %14 €/m²
Einordnung im Landkreis Görlitz anzeigen

Einordnung im Landkreis Görlitz

Vierkirchen belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Görlitz Rang 33 von 53.

Vierkirchen

22 €/m²

Gemeinde-Median

Görlitz

24 €/m²

Median Landkreis

Abweichung

−8,3 %

unter dem Kreisniveau

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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

Auf Gemeindeebene weisen die Bodenrichtwerte einen Aufwärtstrend aus; zwischen 2012 und 2026 legte der Median um rund 120 % zu.

Median-Bodenrichtwert in Vierkirchen je Stichtagsjahr
01530 €201220152018202020232026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2012: Median 10 €/m² · p25 5 €/m² · p75 16 €/m² · 35 Zonen2014: Median 12 €/m² · p25 4,3 €/m² · p75 16 €/m² · 35 Zonen2016: Median 13 €/m² · p25 5 €/m² · p75 18 €/m² · 34 Zonen2018: Median 14 €/m² · p25 5,5 €/m² · p75 21 €/m² · 36 Zonen2020: Median 15 €/m² · p25 6 €/m² · p75 23 €/m² · 37 Zonen2022: Median 16 €/m² · p25 6,5 €/m² · p75 23 €/m² · 36 Zonen2024: Median 22 €/m² · p25 17 €/m² · p75 22 €/m² · 5 Zonen2026: Median 22 €/m² · p25 17 €/m² · p75 22 €/m² · 5 Zonen10 €/m²22 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 5–37 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Zum Stichtag 01.01.2026 weist Gutachterausschüsse Sachsen Bodenrichtwerte in Vierkirchen aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis Nachnutzung nur mit Genehmigung der Quelle und mit Verlinkung auf https://www.boris.sachsen.de/ angezeigt.

Karte

Richtwertzone für Vierkirchen am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 5 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Zonen
5 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Vierkirchen

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Vierkirchen

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde über alle Nutzungsarten, weil für Wohnbauland kein eigener Median vorliegt.

Bundesmodell SN

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
360 %
Beispiel für 500 m² Grundstücksfläche
≈ 12 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert über alle Nutzungsarten
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Häufige Fragen zu Vierkirchen

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Vierkirchen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Vierkirchen?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Vierkirchen 22 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.boris.sachsen.de/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Vierkirchen?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Vierkirchen stützt sich auf eine Zonenzahl von 5.

Welche Nutzungsart ist in Vierkirchen am häufigsten vertreten?

Die häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen in Vierkirchen ist Mischnutzung. Wie viel eine einzelne Zone wert ist, hängt zusätzlich von Lage und Bebaubarkeit ab.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Vierkirchen einzuordnen?

Der Bodenrichtwert in Vierkirchen liegt bei 22 €/m², der Median des Landkreises Görlitz bei 24 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Vierkirchen aus?

Liegen in Vierkirchen nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

In Vierkirchen stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Mischnutzung. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen.

Bodenrichtwerte in Sachsen im Überblick · Quellen und Lizenzen

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