Herbstein
Median
19 €/m²
Richtwertzonen
54
Stichtag
01.01.2024
Der Median-Bodenrichtwert in Herbstein beträgt 19 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 26,7 % oberhalb des Kreismedians (15 €/m²).
54 Bodenrichtwertzonen ergeben in Herbstein einen Median von 19 €/m². Aufschlag zum Landkreismedian: 26,7 %.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 54 | BORIS |
| Median | 19 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 15 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Herbstein belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Vogelsbergkreis Rang 6 von 19.
Über alle Richtwertzonen in Herbstein hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 19 €/m², Spanne 0–55 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 54 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
19 €/m²
Perzentil 75
38 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Herbstein gemeinsam.
Wohnen
17
Richtwertzonen
Mischnutzung
9
Richtwertzonen
Acker
8
Richtwertzonen
Grünland
8
Richtwertzonen
Wald
8
Richtwertzonen
Gewerbe
2
Richtwertzonen
Sonder
2
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Vogelsbergkreis reichen die Bodenrichtwerte von 24 €/m² bis 32 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Wartenberg | 32 €/m² | 22 | 01.01.2024 |
| Mücke | 25 €/m² | 100 | 01.01.2024 |
| Alsfeld | 24 €/m² | 157 | 01.01.2024 |
| Antrifttal | 24 €/m² | 33 | 01.01.2024 |
In Herbstein sind die Bodenrichtwerte auf 01.01.2024 datiert; Quelle ist der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
In Herbstein ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Herbstein liegt bei 19 €/m² (Stichtag 01.01.2024); Spannweite zwischen 0 und 55 €/m².
In Herbstein sind 54 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 19 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Herbstein weist Wohnen als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Herbstein und der Landkreis Vogelsbergkreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 19 €/m² gegenüber 15 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Liegen in Herbstein nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Herbstein orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Herbstein muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Herbstein; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Herbstein
Median
19 €/m²
Richtwertzonen
54
Landkreis-Median
15 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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