Felsberg
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
139
Stichtag
01.01.2024
Wer Bodenrichtwerte in Felsberg einordnen will, findet einen Median von 3 €/m² (Stichtag 01.01.2024); deutlich unter dem Landkreismedian von 5 €/m².
139 Bodenrichtwertzonen ergeben in Felsberg einen Median von 3 €/m²; das sind 50 % günstiger als der Landkreis Schwalm-Eder-Kreis.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 139 | BORIS |
| Median | 3 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 5 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Die Einordnung in Felsberg im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis: Rang 18 von 27 nach Median-Bodenrichtwert.
Über alle Richtwertzonen in Felsberg hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 3 €/m², Spanne 0–130 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 139 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
3 €/m²
Perzentil 75
32 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Felsberg gemeinsam.
Sonder
28
Richtwertzonen
Wohnen
26
Richtwertzonen
Mischnutzung
23
Richtwertzonen
Acker
18
Richtwertzonen
Grünland
18
Richtwertzonen
Wald
18
Richtwertzonen
Gewerbe
8
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Felsberg die Bodenrichtwert-Spannweite von 31 bis 43 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Edermünde | 43 €/m² | 60 | 01.01.2024 |
| Melsungen | 34 €/m² | 104 | 01.01.2024 |
| Schwalmstadt, Konfirmationsstadt | 34 €/m² | 196 | 01.01.2024 |
| Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt | 31 €/m² | 156 | 01.01.2024 |
In Felsberg sind die Bodenrichtwerte auf 01.01.2024 datiert; Quelle ist der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Felsberg setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Lagewert je Quadratmeter beträgt in Felsberg im Median 3 €/m². Stichtag: 01.01.2024.
Die Auswertung in Felsberg stützt sich auf 139 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Felsberg beruht auf einer Zonenkomposition, in der Sonder den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Felsberg liegt bei 3 €/m², der Median des Landkreises Schwalm-Eder-Kreis bei 5 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Felsberg auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Felsberg orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Felsberg muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Felsberg; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
In Felsberg stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2024; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Felsberg
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
139
Landkreis-Median
5 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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