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Gemeinde · Landkreis Barnim Barnim · Brandenburg

Bodenrichtwert Marienwerder

Der Median für Bauland in Mischnutzung in Marienwerder beträgt 75 €/m² aus 10 Richtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026. Bauland in Mischnutzung bezeichnet hier die BORIS-Kategorie „Mischnutzung“. Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Der ausgewiesene Wert bezieht sich auf diese Kategorie und nicht auf den Median über alle Nutzungsarten.

So lesen Sie den Wert. Die Leitkennzahl bezieht sich auf Bauland in Mischnutzung; der Median über alle Nutzungsarten bleibt eine separate Vergleichsgröße.
Kennzahlen

Bauland in Mischnutzung

75 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

12 von 25

Median

55 €/m²

Zonen

20

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Innerhalb von Marienwerder streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 75 €/m², 25er-Perzentil 70 €/m², 75er-Perzentil 100 €/m².

Diese Kennzahlen beziehen sich auf Bauland in Mischnutzung.

Minimum

65 €/m²

25 %-Quantil

70 €/m²

Median

75 €/m²

75 %-Quantil

100 €/m²

Maximum

100 €/m²

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 20 Zonen · alle Nutzungsarten

unter 150 €100 %
150–350 €0 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 20 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

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Nutzungsarten in Marienwerder

In Marienwerder verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.

Mischnutzung10 Zonen · 50 %75 €/m²
Sonstige Nutzung6 Zonen · 30 %42 €/m²
Gewerbe4 Zonen · 20 %14 €/m²
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Diese Gemeinden grenzen unmittelbar an. Zuerst stehen die Nachbarn im Landkreis Barnim, danach entscheidet die Länge der gemeinsamen Grenze.

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Entwicklung nach Stichtag

Auf Gemeindeebene weisen die Bodenrichtwerte einen Aufwärtstrend aus; zwischen 2010 und 2026 legte der Median um rund 137 % zu.

Median-Bodenrichtwert in Marienwerder je Stichtagsjahr
04080 €201020132016202020232026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2010: Median 23 €/m² · p25 22 €/m² · p75 26 €/m² · 6 Zonen2011: Median 23 €/m² · p25 22 €/m² · p75 26 €/m² · 6 Zonen2012: Median 23 €/m² · p25 22 €/m² · p75 26 €/m² · 6 Zonen2013: Median 23 €/m² · p25 22 €/m² · p75 26 €/m² · 6 Zonen2014: Median 23 €/m² · p25 22 €/m² · p75 26 €/m² · 6 Zonen2015: Median 24 €/m² · p25 22 €/m² · p75 26 €/m² · 6 Zonen2016: Median 31 €/m² · p25 25 €/m² · p75 35 €/m² · 6 Zonen2017: Median 28 €/m² · p25 25 €/m² · p75 42 €/m² · 5 Zonen2018: Median 30 €/m² · p25 21 €/m² · p75 37 €/m² · 8 Zonen2019: Median 33 €/m² · p25 22 €/m² · p75 38 €/m² · 8 Zonen2020: Median 38 €/m² · p25 25 €/m² · p75 45 €/m² · 8 Zonen2022: Median 46 €/m² · p25 28 €/m² · p75 50 €/m² · 20 Zonen2023: Median 49 €/m² · p25 30 €/m² · p75 59 €/m² · 10 Zonen2024: Median 49 €/m² · p25 34 €/m² · p75 60 €/m² · 20 Zonen2025: Median 49 €/m² · p25 39 €/m² · p75 64 €/m² · 10 Zonen2026: Median 55 €/m² · p25 40 €/m² · p75 75 €/m² · 20 Zonen23 €/m²55 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 5–20 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Marienwerder weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2026 aus; herausgebende Stelle: GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg.

Karte

Richtwertzone für Marienwerder am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 20 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg
Zonen
20 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Marienwerder

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Grundsteuer-Hebesatz für Marienwerder

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Bauland in Mischnutzung in dieser Gemeinde.

Bundesmodell

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Hebesatz B
250 %
Beispiel für 500 m² Bauland in Mischnutzung
≈ 29 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Bauland in Mischnutzung
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Häufige Fragen zu Marienwerder

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Marienwerder

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Marienwerder?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der amtliche Lagewert je Quadratmeter beträgt in Marienwerder im Median 55 €/m². Stichtag: 01.01.2026.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Marienwerder?

Die Zahl der Bodenrichtwertzonen in Marienwerder beträgt 20. Diese Zonen bilden die Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.

Welche Nutzungsart ist in Marienwerder am häufigsten vertreten?

Die häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen in Marienwerder ist Unbebaut. Wie viel eine einzelne Zone wert ist, hängt zusätzlich von Lage und Bebaubarkeit ab.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Marienwerder einzuordnen?

Im Vergleich mit dem Landkreis Barnim (95 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Marienwerder bei 55 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Marienwerder aus?

Liegen in Marienwerder nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

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Methodik und Rechtsgrundlage

In Marienwerder stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Für Brandenburg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Unbebaut. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg.

Bodenrichtwerte in Brandenburg im Überblick · Quellen und Lizenzen

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