Grömbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
1
Stichtag
01.01.2026
In Grömbach weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 1 Richtwertzonen mit einem Median von 1 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte in Grömbach umfassen 1 Zonen mit einem Median von 1 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 1 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Grömbach im Landkreis Freudenstadt: Rang 14 von 15 nach Median-Bodenrichtwert.
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Grömbach aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Grömbach setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Für Grömbach liegen 1 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Grömbach stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Grömbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
1
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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