Oberwiera
Median
25 €/m²
Richtwertzonen
7
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Oberwiera sind verfügbar: Median 25 €/m² aus 7 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenBodenrichtwert-Eckdaten in Oberwiera: 7 Richtwertzonen, Median 25 €/m², 50-Prozent-Band 24–32 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 7 | BORIS |
| Median | 25 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 50 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Oberwiera auf Platz 32 von 33 im Landkreis Zwickau. Median-Bodenrichtwert: 25 €/m², Kreismedian: 50 €/m².
Die Verteilung umfasst 7 Richtwertzonen in Oberwiera. Median 25 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 7 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
18 €/m²
Perzentil 25
24 €/m²
Median
25 €/m²
Perzentil 75
32 €/m²
Mischnutzung trägt in Oberwiera 85,7 % der Bodenrichtwertzonen; eine reine Wohn- oder Gewerbeprägung liegt nicht vor.
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Oberwiera unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 68 und 85 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Reinsdorf | 85 €/m² | 10 | 01.01.2024 |
| Hohenstein-Ernstthal | 70 €/m² | 24 | 01.01.2024 |
| Zwickau, Stadt, Hochschulstadt | 70 €/m² | 94 | 01.01.2024 |
| Niederfrohna | 68 €/m² | 4 | 01.01.2024 |
Bodenrichtwerte in Oberwiera werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis restricted gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Eine Stichtag-Reihe für Oberwiera existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2024.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Oberwiera 25 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.boris.sachsen.de/.
Insgesamt liegen in Oberwiera 7 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Oberwiera zeigt die Zonenkomposition vor allem Mischnutzung als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Oberwiera und der Landkreis Zwickau unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 25 €/m² gegenüber 50 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Oberwiera auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Oberwiera orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Oberwiera muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Oberwiera; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Oberwiera
Median
25 €/m²
Richtwertzonen
7
Landkreis-Median
50 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
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