Großharthau
Median
33 €/m²
Richtwertzonen
6
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Großharthau sind verfügbar: Median 33 €/m² aus 6 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenBodenrichtwert-Eckdaten in Großharthau: 6 Richtwertzonen, Median 33 €/m², 50-Prozent-Band 25–41 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 6 | BORIS |
| Median | 33 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 25 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Großharthau auf Platz 13 von 57 im Landkreis Bautzen. Median-Bodenrichtwert: 33 €/m², Kreismedian: 25 €/m².
Die Verteilung umfasst 6 Richtwertzonen in Großharthau. Median 33 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 6 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
20 €/m²
Perzentil 25
25 €/m²
Median
33 €/m²
Perzentil 75
41 €/m²
In Großharthau kommen Mischnutzungszonen auf 100 % der Richtwertzonen.
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Großharthau streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 60 und 76 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Lichtenberg | 76 €/m² | 3 | 01.01.2024 |
| Radeberg | 73 €/m² | 30 | 01.01.2024 |
| Ottendorf-Okrilla | 70 €/m² | 21 | 01.01.2024 |
| Großröhrsdorf | 60 €/m² | 13 | 01.01.2024 |
Bodenrichtwerte in Großharthau werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis restricted gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Eine Stichtag-Reihe für Großharthau existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2024.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Großharthau beträgt 33 €/m² bei 6 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.
In Großharthau sind 6 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 33 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Großharthau beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Bautzen (25 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Großharthau bei 33 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Großharthau auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Großharthau orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Großharthau muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Großharthau; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Großharthau
Median
33 €/m²
Richtwertzonen
6
Landkreis-Median
25 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten