Fell
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
32
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Fell liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 32 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Fell bündelt 32 Zonen mit einem Median von 2 €/m² und einer Spanne von 1 bis 195 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 32 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Fell im Landkreis Trier-Saarburg: Rang 74 von 104 nach Median-Bodenrichtwert.
Über alle Richtwertzonen in Fell hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 2 €/m², Spanne 1–195 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 32 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
2 €/m²
Perzentil 75
10 €/m²
In Fell verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Sonder
15
Richtwertzonen
Grünland
6
Richtwertzonen
Wohnen
4
Richtwertzonen
Mischnutzung
3
Richtwertzonen
Acker
3
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Fell die Bodenrichtwert-Spannweite von 130 bis 150 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Pellingen | 150 €/m² | 12 | 01.01.2026 |
| Wellen | 135 €/m² | 17 | 01.01.2026 |
| Freudenburg | 130 €/m² | 13 | 01.01.2026 |
| Schweich | 130 €/m² | 61 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Fell aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Fell setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Fell liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 32 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Die Auswertung in Fell stützt sich auf 32 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Fell weist Sonder als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Der Bodenrichtwert in Fell liegt bei 2 €/m², der Median des Landkreises Trier-Saarburg bei 4 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Fell auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Fell orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Fell muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Fell; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Fell stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Fell
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
32
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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