Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
11
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 11 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwerte in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) reichen von 1 bis 55 €/m², der Median liegt bei 1 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 11 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) auf Platz 21 von 118 im Landkreis Altenkirchen (Westerwald). Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 1 €/m².
In Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) basiert die kompakte Preisverteilung auf 11 Richtwertzonen mit einem Median von 1 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 1 und 34 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 11 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
34 €/m²
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.
Acker
6
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Gewerbe
2
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 36 und 70 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Mudersbach | 70 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
| Altenkirchen (Westerwald) | 55 €/m² | 80 | 01.01.2026 |
| Betzdorf | 55 €/m² | 61 | 01.01.2026 |
| Herdorf | 36 €/m² | 53 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 11 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 11 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (1 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) bei 1 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen); er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
11
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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