Weinheim
Median
8 €/m²
Richtwertzonen
51
Stichtag
01.01.2024
In Weinheim weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 51 Richtwertzonen mit einem Median von 8 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDer Bodenrichtwert-Überblick in Weinheim bündelt 51 Zonen mit einem Median von 8 €/m² und einer Spanne von 1 bis 1.150 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 51 | BORIS |
| Median | 8 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Die Einordnung in Weinheim im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis: Rang 10 von 47 nach Median-Bodenrichtwert.
Innerhalb von Weinheim streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 8 €/m², 25er-Perzentil 2 €/m², 75er-Perzentil 10 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 51 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
8 €/m²
Perzentil 75
10 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Weinheim gemeinsam.
Acker
19
Richtwertzonen
Wald
11
Richtwertzonen
Sonder
10
Richtwertzonen
Wohnen
6
Richtwertzonen
Unbebaut
5
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis reichen die Bodenrichtwerte von 190 €/m² bis 580 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Neulußheim | 580 €/m² | 1 | 01.01.2026 |
| Sandhausen | 456 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Ketsch | 313 €/m² | 4 | 01.01.2026 |
| Edingen-Neckarhausen | 190 €/m² | 2 | 01.01.2024 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Weinheim stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Gemischter Stichtag – Trend nicht vergleichbar.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Weinheim 8 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Weinheim sind 51 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 8 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Weinheim beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Weinheim und der Landkreis Rhein-Neckar-Kreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 8 €/m² gegenüber 3 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Weinheim nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Weinheim orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Weinheim muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Weinheim; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Weinheim
Median
8 €/m²
Richtwertzonen
51
Landkreis-Median
3 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten