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Neulußheim

Median

580 €/m²

Richtwertzonen

1

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Neulußheim

In Neulußheim weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 1 Richtwertzonen mit einem Median von 580 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Der Bodenrichtwert-Überblick in Neulußheim bündelt 1 Zonen mit einem Median von 580 €/m² und einer Spanne von 580 bis 580 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen1BORIS
Median580 €/m²BORIS
Landkreis-Median3 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Die Einordnung in Neulußheim im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis: Rang 1 von 47 nach Median-Bodenrichtwert.

Datenstand und Quellenhinweis

Zum Stichtag 01.01.2026 weist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Neulußheim aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.

In Neulußheim ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Neulußheim

Welche Bodenrichtwert-Werte liegen für Neulußheim vor?+

Für Neulußheim liegen 1 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Neulußheim

Median

580 €/m²

Richtwertzonen

1

Landkreis-Median

3 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen