Glossar
Grundflächenzahl (GRZ): zulässiger Anteil der überbaubaren Grundfläche
Die Grundflächenzahl legt fest, welcher Grundstücksanteil überbaut werden darf. § 19 Abs. 4 BauNVO begrenzt zusätzliche Nebenanlagen.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
Definition
Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, zeigt im Bebauungsplan, welche Grundfläche auf dem Baugrundstück von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Maßgeblich ist die gültige Fassung des Bebauungsplans, einschließlich späterer Änderungen und textlicher Festsetzungen.
Bei einer GRZ von 0,4 sind zunächst 40 Prozent der für die Berechnung maßgeblichen Grundstücksfläche als zulässige Grundfläche anzusetzen. Bei der GRZ-Berechnung zählen außerdem Garagen und Stellplätze mit Zufahrten, Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sowie unterirdische bauliche Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit. Käufer prüfen damit, ob diese Flächen die GRZ einhalten; andere Festsetzungen bleiben separat zu prüfen.
Rechtsgrundlage
§ 19 BauNVO bestimmt Begriff und Berechnungsregeln. Maßgeblich ist die Grundstücksfläche im Sinn von § 19 Abs. 3 BauNVO, also der hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegende Teil des Baugrundstücks.
§ 17 BauNVO setzt Obergrenzen je Baugebiet: 0,4 in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 0,6 in Mischgebieten, 0,8 in Gewerbe- und Industriegebieten. Ein Bebauungsplan darf davon nur abweichen, wenn besondere städtebauliche Gründe vorliegen und nachteilige Auswirkungen vermieden werden.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Für Käufer entscheidet die GRZ über das tatsächlich nutzbare Bauvolumen. Ein 600 Quadratmeter großes Grundstück mit GRZ 0,3 erlaubt 180 Quadratmeter Hauptanlage; über die Kappungsgrenze nach § 19 Abs. 4 BauNVO sind weitere 90 Quadratmeter für Garage, Zufahrt und Terrasse möglich.
Lesen Sie die GRZ stets im Zusammenspiel mit GFZ, Zahl der Vollgeschosse, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen. Eine hohe GRZ nützt wenig, wenn Baugrenzen den nutzbaren Bereich auf einen schmalen Streifen reduzieren.
Verwandte Begriffe
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Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl begrenzt die Summe der Geschossflächen aller Vollgeschosse im Verhältnis zur Grundstücksfläche und ist in § 20 BauNVO geregelt.
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Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung definiert die Baugebietstypen und das zulässige Maß der baulichen Nutzung, auf das ein Bebauungsplan zurückgreift.
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Bebauungsplan
Der Bebauungsplan regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Käufer prüfen Nutzung, Baugrenzen, Höhe und Nebenanlagen.
Quellen
Grundradar weist GRZ-Werte aus Bebauungsplänen aus, sobald die zugrundeliegenden xPlanung-Daten der jeweiligen Gemeinde in der Live-Datenbank vorliegen.