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Glossar

Grundflächenzahl (GRZ): zulässiger Anteil der überbaubaren Grundfläche

Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf, und kennt in § 19 Abs. 4 BauNVO eine Kappungsgrenze für Nebenanlagen.

Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026

Definition

Die Grundflächenzahl, abgekürzt GRZ, ist eine dimensionslose Verhältniszahl. Sie gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen überdeckt werden darf. Bei einer GRZ von 0,4 dürfen 40 Prozent der Fläche überbaut werden, bei einer GRZ von 0,8 sind es 80 Prozent.

Für die zulässige Grundfläche zählt § 19 Abs. 2 BauNVO die Hauptanlage. § 19 Abs. 4 BauNVO erlaubt zusätzlich Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze, Zufahrten und unterirdische Anlagen. Diese dürfen die zulässige Grundfläche um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.

Rechtsgrundlage

§ 19 BauNVO bestimmt Begriff und Berechnungsregeln. Maßgeblich ist die Grundstücksfläche im Sinn von § 19 Abs. 3 BauNVO, also der hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegende Teil des Baugrundstücks.

§ 17 BauNVO setzt Obergrenzen je Baugebiet: 0,4 in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 0,6 in Mischgebieten, 0,8 in Gewerbe- und Industriegebieten. Ein Bebauungsplan darf davon nur abweichen, wenn besondere städtebauliche Gründe vorliegen und nachteilige Auswirkungen vermieden werden.

Bedeutung für Käufer

Für Käufer entscheidet die GRZ über das tatsächlich nutzbare Bauvolumen. Ein 600 Quadratmeter großes Grundstück mit GRZ 0,3 erlaubt 180 Quadratmeter Hauptanlage; über die Kappungsgrenze nach § 19 Abs. 4 BauNVO sind weitere 90 Quadratmeter für Garage, Zufahrt und Terrasse möglich.

Lesen Sie die GRZ stets im Zusammenspiel mit GFZ, Zahl der Vollgeschosse, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen. Eine hohe GRZ nützt wenig, wenn Baugrenzen den nutzbaren Bereich auf einen schmalen Streifen reduzieren.

Verwandte Begriffe

Quellen

GrundRadar weist GRZ-Werte aus Bebauungsplänen aus, sobald die zugrundeliegenden xPlanung-Daten der jeweiligen Gemeinde live ingestiert sind.