Grammetal
Median
83 €/m²
Richtwertzonen
54
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Grammetal liegen mit 83 €/m² markant über dem Kreismedian. Stichtag: 01.01.2026.
Spitzenniveau in Grammetal: 54 Richtwertzonen, Median 83 €/m². Niveau 106,3 % über dem Landkreismedian (Stichtag 01.01.2026).
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 54 | BORIS |
| Median | 83 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 40 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Weimarer Land liegt Grammetal auf Position 3 der 35 Gemeinden. Median 83 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Grammetal reicht von 2 €/m² bis 190 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 24 und 104 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 54 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
2 €/m²
Perzentil 25
24 €/m²
Median
83 €/m²
Perzentil 75
104 €/m²
Grammetal bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.
Sonder
43
Richtwertzonen
Acker
5
Richtwertzonen
Unbebaut
3
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Grammetal unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 65 und 130 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Ettersburg | 130 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
| Klettbach | 110 €/m² | 9 | 01.01.2026 |
| Nauendorf | 70 €/m² | 3 | 01.01.2026 |
| Vollersroda | 65 €/m² | 1 | 01.01.2026 |
Der Stichtag in Grammetal ist 01.01.2026; die Werte folgen dem Veröffentlichungsrhythmus von GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen.
Eine Stichtag-Reihe für Grammetal existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
In Grammetal weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 83 €/m² aus, gestützt auf 54 Richtwertzonen (GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen, Stichtag 01.01.2026).
In Grammetal sind 54 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 83 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Grammetal beruht auf einer Zonenkomposition, in der Sonder den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Weimarer Land (40 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Grammetal bei 83 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Liegen in Grammetal nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Grammetal orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Grammetal muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Grammetal; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Thüringen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Grammetal
Median
83 €/m²
Richtwertzonen
54
Landkreis-Median
40 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten