grundradar

Wallhalben

Median

1 €/m²

Richtwertzonen

47

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Wallhalben

Bodenrichtwerte in Wallhalben sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 47 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Bodenrichtwerte in Wallhalben reichen von 0 bis 105 €/m², der Median liegt bei 1 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen47BORIS
Median1 €/m²BORIS
Landkreis-Median1 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Im Kreisvergleich rangiert Wallhalben auf Platz 21 von 84 im Landkreis Südwestpfalz. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 1 €/m².

Preisverteilung der Richtwertzonen

Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Wallhalben reicht von 0 €/m² bis 105 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 1 und 1 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 47 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

0 €/m²

Perzentil 25

1 €/m²

Median

1 €/m²

Perzentil 75

1 €/m²

Nutzungsarten in Wallhalben

Land- und Forstflächen tragen in Wallhalben 78,7 % der Richtwertzonen; Bauland tritt zurück.

Acker

27

Richtwertzonen

Grünland

6

Richtwertzonen

Wald

4

Richtwertzonen

Sonder

4

Richtwertzonen

Wohnen

2

Richtwertzonen

Mischnutzung

2

Richtwertzonen

Gewerbe

2

Richtwertzonen

Vergleich mit Nachbargemeinden

Nachbargemeinden in Wallhalben unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 5 und 19 €/m².

Nachbargemeinden zu Wallhalben
GemeindeMedianZonenStichtag
Hermersberg19 €/m²1401.01.2026
Thaleischweiler-Fröschen10 €/m²7701.01.2026
Maßweiler5 €/m²2101.01.2026
Rodalben5 €/m²5901.01.2026

Datenstand und Quellenhinweis

Bodenrichtwerte in Wallhalben werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Eine Stichtag-Reihe für Wallhalben existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.

Quelle und Lizenz

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Wallhalben

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Wallhalben?+

Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Wallhalben beträgt 1 €/m² bei 47 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Wallhalben?+

Die Auswertung in Wallhalben stützt sich auf 47 Richtwertzonen.

Welche Nutzungsart ist in Wallhalben am häufigsten vertreten?+

Der Bodenrichtwert in Wallhalben weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.

Wie unterscheidet sich Wallhalben vom Landkreis Südwestpfalz?+

Der Bodenrichtwert in Wallhalben liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Südwestpfalz bei 1 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Was passiert, wenn für Wallhalben nur wenige Richtwertzonen vorliegen?+

Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Wallhalben auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.

Wie verhalten sich Grundstückspreise zum Bodenrichtwert in Wallhalben?+

Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Wallhalben orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Wallhalben?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Wallhalben muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Wallhalben?+

Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Wallhalben; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.

Wallhalben

Median

1 €/m²

Richtwertzonen

47

Landkreis-Median

1 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

Amtliche Quelle öffnen