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Gemeinde · Landkreis Südliche Weinstraße Südliche Weinstraße · Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwert Ranschbach

Der Median für Bauland in Mischnutzung in Ranschbach beträgt 185 €/m² aus 5 Richtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026. Bauland in Mischnutzung bezeichnet hier die BORIS-Kategorie „Mischnutzung“. Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Der ausgewiesene Wert bezieht sich auf diese Kategorie und nicht auf den Median über alle Nutzungsarten.

So lesen Sie den Wert. Die Leitkennzahl bezieht sich auf Bauland in Mischnutzung; der Median über alle Nutzungsarten bleibt eine separate Vergleichsgröße.
Kennzahlen

Bauland in Mischnutzung

185 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

46 von 75

Median

5 €/m²

Zonen

17

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

In Ranschbach stützt sich die Auswertung auf eine Zonenzahl von 5. Der Median-Bodenrichtwert liegt bei 185 €/m².

Diese Kennzahlen beziehen sich auf Bauland in Mischnutzung.

Minimum

180 €/m²

25 %-Quantil

180 €/m²

Median

185 €/m²

75 %-Quantil

185 €/m²

Maximum

290 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 260 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 17 Zonen · alle Nutzungsarten

unter 150 €64,7 %
150–350 €35,3 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 17 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

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Nutzungsarten in Ranschbach

Ranschbach verteilt die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine davon 60 % erreicht.

Acker6 Zonen · 35,3 %1,9 €/m²
Mischnutzung5 Zonen · 29,4 %185 €/m²
Sonstige Nutzung3 Zonen · 17,6 %5 €/m²
Wohnen1 Zone · 5,9 %260 €/m²
Grünland1 Zone · 5,9 %1,2 €/m²
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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

In Ranschbach ändert sich der Median über die ausgewerteten Stichtage kaum: 2022: 5,2 €/m² gegenüber 2026: 5 €/m² (Veränderung unter zwei Prozent jährlich).

Median-Bodenrichtwert in Ranschbach je Stichtagsjahr
0100200 €202220242026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2022: Median 5,2 €/m² · p25 1,8 €/m² · p75 155 €/m² · 17 Zonen2024: Median 5,5 €/m² · p25 1,9 €/m² · p75 170 €/m² · 17 Zonen2026: Median 5 €/m² · p25 1,9 €/m² · p75 180 €/m² · 17 Zonen5,2 €/m²5 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 17–17 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
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Datenstand und Quelle

Datenstand in Ranschbach: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis nicht ausgewiesen. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Karte

Richtwertzone für Ranschbach am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 17 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Zonen
17 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Ranschbach

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Grundsteuer-Hebesatz für Ranschbach

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

Bundesmodell RLP

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Hebesatz B
465 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 187 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Ranschbach

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Ranschbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Ranschbach?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Ranschbach 5 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Ranschbach?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Ranschbach stützt sich auf eine Zonenzahl von 17.

Welche Nutzungsart ist in Ranschbach am häufigsten vertreten?

Am häufigsten sind in Ranschbach Richtwertzonen der Nutzungsart Acker. Der ausgewiesene Median fasst alle Nutzungsarten zusammen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Ranschbach einzuordnen?

Der Bodenrichtwert in Ranschbach liegt bei 5 €/m², der Median des Landkreises Südliche Weinstraße bei 12 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Ranschbach aus?

Liegen in Ranschbach nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

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Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Acker. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet..

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz im Überblick · Quellen und Lizenzen

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