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Gemeinde · Landkreis Südliche Weinstraße Südliche Weinstraße · Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwert Sankt Martin

Der Median für Bauland in Mischnutzung in Sankt Martin beträgt 270 €/m² aus 7 Richtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026. Bauland in Mischnutzung bezeichnet hier die BORIS-Kategorie „Mischnutzung“. Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Der ausgewiesene Wert bezieht sich auf diese Kategorie und nicht auf den Median über alle Nutzungsarten.

So lesen Sie den Wert. Die Leitkennzahl bezieht sich auf Bauland in Mischnutzung; der Median über alle Nutzungsarten bleibt eine separate Vergleichsgröße.
Kennzahlen

Bauland in Mischnutzung

270 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

5 von 75

Median

95 €/m²

Zonen

23

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Innerhalb von Sankt Martin streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 270 €/m², 25er-Perzentil 250 €/m², 75er-Perzentil 280 €/m².

Diese Kennzahlen beziehen sich auf Bauland in Mischnutzung.

Minimum

210 €/m²

25 %-Quantil

250 €/m²

Median

270 €/m²

75 %-Quantil

280 €/m²

Maximum

350 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 120 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 23 Zonen · alle Nutzungsarten

unter 150 €60,9 %
150–350 €30,4 %
350–700 €8,7 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 23 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

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Nutzungsarten in Sankt Martin

Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Sankt Martin gemeinsam.

Sonstige Nutzung8 Zonen · 34,8 %78 €/m²
Mischnutzung7 Zonen · 30,4 %270 €/m²
Wohnen3 Zonen · 13 %120 €/m²
Wald3 Zonen · 13 %0,45 €/m²
Grünland2 Zonen · 8,7 %1,1 €/m²
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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

Auf Gemeindeebene ist der Median zwischen den Stichtagen 2022 und 2026 um rund 11,8 % gestiegen.

Median-Bodenrichtwert in Sankt Martin je Stichtagsjahr
0150300 €202220242026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2022: Median 85 €/m² · p25 14 €/m² · p75 230 €/m² · 23 Zonen2024: Median 95 €/m² · p25 15 €/m² · p75 250 €/m² · 23 Zonen2026: Median 95 €/m² · p25 14 €/m² · p75 260 €/m² · 23 Zonen85 €/m²95 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 23–23 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Sankt Martin nutzt LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet nicht ausgewiesen; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Karte

Richtwertzone für Sankt Martin am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 23 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Zonen
23 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Sankt Martin

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Grundsteuer-Hebesatz für Sankt Martin

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

Bundesmodell RLP

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Hebesatz B
470 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 87 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Sankt Martin

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Sankt Martin

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sankt Martin?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der Bodenrichtwert in Sankt Martin liegt im Median bei 95 €/m². Grundlage sind Daten aus 23 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Sankt Martin?

Die Zahl der Bodenrichtwertzonen in Sankt Martin beträgt 23. Diese Zonen bilden die Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.

Welche Nutzungsart ist in Sankt Martin am häufigsten vertreten?

Die häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen in Sankt Martin ist Sonder. Wie viel eine einzelne Zone wert ist, hängt zusätzlich von Lage und Bebaubarkeit ab.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Sankt Martin einzuordnen?

Sankt Martin und der Landkreis Südliche Weinstraße unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 95 €/m² gegenüber 12 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Sankt Martin aus?

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Sankt Martin auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

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Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene setzt der nach § 192 BauGB zuständige Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB fest; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Sonder. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet..

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