Kaub
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
24
Stichtag
01.01.2026
In Kaub weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 24 Richtwertzonen mit einem Median von 1 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Kaub bündelt 24 Zonen mit einem Median von 1 €/m² und einer Spanne von 0 bis 44 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 24 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Kaub im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis: Rang 136 von 137 nach Median-Bodenrichtwert.
Über alle Richtwertzonen in Kaub hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 1 €/m², Spanne 0–44 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 24 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
0 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
Kaub ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 62,5 % der Richtwertzonen.
Wald
10
Richtwertzonen
Sonder
7
Richtwertzonen
Acker
5
Richtwertzonen
Mischnutzung
2
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Kaub die Bodenrichtwert-Spannweite von 60 bis 110 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Diez | 110 €/m² | 70 | 01.01.2026 |
| Bad Ems | 95 €/m² | 62 | 01.01.2026 |
| Lahnstein | 70 €/m² | 89 | 01.01.2026 |
| Birlenbach | 60 €/m² | 15 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Kaub aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Kaub setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Kaub beträgt 1 €/m² bei 24 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Kaub stützt sich auf 24 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Kaub beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wald den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Kaub liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Rhein-Lahn-Kreis bei 2 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Kaub auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Kaub orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Kaub muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Kaub; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Kaub stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Kaub
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
24
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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